Gemeinsames Merkmal der Kapitallebensversicherung und der privaten Rentenversicherung ist die Verbindung des Sparvorgangs mit der Absicherung eines biometrischen Risikos. Im Fall der Kapitallebensversicherung ist das die Versorgung der Angehörigen im vorzeitigen Todesfall. Durch eine private Rentenversicherung wird dagegen das Langlebigkeitsrisiko abgesichert.
Das besondere Merkmal der privaten Rentenversicherung ist die Zahlung einer lebenslangen Rente ab einem frei zu wählenden Zeitpunkt.
Die Beiträge werden aus dem Nettoeinkommen erbracht. Bei Ablauf des Vertrages kann zwischen einer Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rentenzahlung gewählt werden. Die Überschüsse aus der Kapitalabfindung (Auszahlung minus gezahlte Beiträge) werden voll, nach dem vollendeten 60. Lebensjahr zur Hälfte besteuert.
Für die Rentenzahlung gilt die Ertragsanteilsbesteuerung: Für einen 60-Jährigen beträgt der Ertragsanteil derzeit 22%, für einen 65-Jährigen 18%. Dieser Prozentsatz gilt für die gesamte Rentenlaufzeit, kann aber vom Gesetzgeber verringert oder erhöht werden, wenn sich die durchschnittliche Verzinsung am Kapitalmarkt verändert. Nur auf diesen Ertragsanteil ist der persönliche Steuersatz zu entrichten.
Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Menschen zu Beginn ihres Ruhestandes für den Abschluss einer Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag, zahlen also ihr angespartes Kapital in einer Summe in einen solchen Vertrag. Auch für sie gilt dann die Ertragsanteilsbesteuerung und sie verfügen über eine lebenslange Einkommensquelle.
Der Rentenbeginn kann vorgezogen oder nach hinten verlegt werden, mit entsprechend veränderten Rentenleistungen und einem dem Beginn entsprechendem Ertragsanteil. Einen vorgeschriebenen Rentenbeginn gibt es nicht.
Stirbt der Versicherte vor dem vereinbarten Rentenbeginn, bekommen die Hinterbliebenen in der Regel die eingezahlten Beiträge zusammen mit den erwirtschafteten Überschüssen. Es kann eine zusätzliche Todesfallleistung vereinbart werden. Bei Tod nach Beginn der Rentenzahlung wird für eine vereinbarte Garantiezeit die Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Die Auszahlung des vorhandenen Restkapitals ist ebenfalls vereinbar. Eine Einschränkung in der Wahl der Hinterbliebenen gibt es nicht. Fehlen Hinterbliebene, kann gänzlich auf eine Todesfallleistung verzichtet werden.
Private Rentenversicherungen können auf einen anderen Versicherungsnehmer übertragen werden, sie sind beleihbar und können vorzeitig zurückgekauft werden. Allerdings werden sie bei Beantragung von Hartz IV als Vermögen bewertet und müssen unter Umständen vorzeitig aufgelöst werden. Lediglich geringe Freibeträge sind grundsätzlich vor dem Zugriff geschützt.
Die Kapitallebensversicherung war über Jahrzehnte „des Deutschen liebstes Kind“, wenn es um die Altersvorsorge ging. Die Beiträge werden aus dem Nettoeinkommen gezahlt. Erlebte der Versicherte den Ablauf der Versicherung, so wurde die Ablaufleistung steuerfrei ausgezahlt. Das galt und gilt für alle Verträge, die bis einschließlich 2004 abgeschlossen wurden und bestimmte Kriterien erfüllten (Laufzeit mindestens zwölf Jahre, regelmäßige Beitragszahlung mindestens fünf Jahre). Wenn Sie einen solchen Vertrag besitzen, sollten Sie ihn in keinem Fall kündigen.
Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, muss der Ertrag versteuert werden. Werden diese vor Vollendung des 60. Lebensjahres fällig, wird auf die gesamten Überschüsse (Ablaufleistung minus eingezahlter Beiträge) der persönliche Steuersatz erhoben, nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird die Hälfte der Überschüsse versteuert.
Aus diesen Gründen ist der Abschluss von Kapitallebensversicherungen seit 2005 stark zurückgegangen. Die Absicherung von Angehörigen erfolgt heute in der Regel durch eine Risikolebensversicherung ohne Sparvorgang oder durch Vereinbarung einer Todesfallsumme innerhalb einer Rentenversicherung. 2009 könnte die Kapitallebensversicherung wieder an Bedeutung gewinnen, da ab diesem Zeitpunkt auch heute noch steuerfreie Kursgewinne aus Aktien und Investmentfonds zu versteuern sind.
Zur Auswahl stehen klassische deutsche, britische und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungspolicen (→ Rentenversicherungsprodukte).