Riester-Rente

Die Zulagenrente („Riester-Rente“) bietet die Möglichkeit, den Staat über Zulagen und Sonderausgabenabzug im Rahmen bestimmter Höchstbeiträge an der eigenen Altersvorsorge zu beteiligen. Jedoch kann nicht jeder „riestern“. Förderberechtigt sind alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, und Beamte.

Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum genannten Personenkreis gehört, kann abweichend der nicht förderfähige Ehepartner die Zulagenförderung erhalten, wenn für ihn ein eigener Vertrag abgeschlossen wird.

Der Beitrag wird zunächst aus dem Nettoeinkommen gezahlt. Dabei errechnet sich der tatsächliche Eigenbetrag aus dem Gesamtbeitrag abzüglich der Zulagen. Beide – Eigenbeitrag und Zulage – fließen in den Riester-Vertrag. Bei höheren Einkommen oder Eigenbeiträgen, die den Mindestbeitrag übersteigen, wird vom Finanzamt eine Günstigerprüfung vorgenommen. Ist die Steuerersparnis im Rahmen des Sonderausgabenabzugs höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben.

Für die Zulagenrente gilt, dass sie im Falle von Hartz IV nicht aufgelöst werden muss. Sie ist nicht vererblich, nicht veräußerbar und nicht übertragbar. Der früheste Rentenbeginn ist das vollendete
60. Lebensjahr. Es wird eine lebenslange Rente gezahlt. Auf Wunsch können bei Rentenbeginn
30 Prozent des vorhandenen Kapitals als einmalige Kapitalabfindung gewählt werden. Im Todesfall ist eine Rentenzahlung nur an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Waisen möglich. Eine Zahlung an andere Erben stellt ebenso eine steuerschädliche Verwendung dar, wie der Wegzug aus Deutschland.

Zur Auswahl stehen klassische deutsche, britische und fondsgebundene Rentenversicherungspolicen, Bank- und Fondssparpläne.

(→ Rentenversicherungsprodukte)

(→ Investmentfonds)

Auch für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie kann die Riester-Förderung eingesetzt werden. Das entsprechende Gesetz ist verabschiedet und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2008.

Da Zahlungen in eine Zulagenrente steuerfrei sind, müssen Kapital- und Rentenzahlungen im Gegenzug versteuert werden.

Zulagen- und Beitragshöhe:

Jährliche Grundzulage 

   154 €

Jährliche Zulage je Kind (bis 2007 geboren)

   185 €

Jährliche Zulage je Kind (ab 2008 geboren)

   300 €

Mindestbeitrag zum Erhalt der vollen Zulagen
in Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens 

       4 %

Höchstjahresbeitrag

2.100 €


Berechnen Sie die Höhe Ihrer persönlichen staatlichen Förderung:

(→ Riester-Rechner)

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