Seit dem 1. Januar 2005 gibt es die Möglichkeit, bis zu 20.000 Euro pro Person (Ehepaare 40.000 Euro) im Jahr in eine Basisrente („Rürup-Rente“) zu investieren und diese im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. 2008 werden 66 % der gezahlten Beiträge steuerlich anerkannt. Dieser Prozentsatz steigt um jährlich 2% bis 2025 100% erreicht sind. Im Gegenzug werden die Rentenzahlungen besteuert. Wer 2007 in Rente geht, muss auf 54% seiner gesetzlichen Rente Steuern zahlen. Dieser Prozentsatz bleibt ihm dann ein Leben lang erhalten. Er steigt bei späterem Rentenbeginn um 2% jährlich bis 2025 (85%) und weiter um jährlich 1%, bis 2040 die 100% erreicht sind. Die gleichen Prozentsätze gelten für Renten aus Versorgungswerken und die „Rürup-Rente“.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind in den 20.000 Euro enthalten, bei Arbeitnehmern einschließlich des Arbeitgeberanteils.
Neben der Senkung der Steuerlast bietet die Basisrente einen zweiten Vorteil: Für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe ist diese Form der Vorsorge vor Auflösung geschützt.
Ab dem gewählten Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente gezahlt. Der ursprünglich gewählte Rentenbeginn lässt sich auch ändern – er kann vorverlegt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Der früheste Rentenbeginn ist jedoch gesetzlich geregelt: Es ist der 60. Geburtstag.
Bei der Basisrente steht die persönliche Altersvorsorge im Vordergrund. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung können daher ausschließlich Ehepartner bzw. ihre versorgungsberechtigten Kinder eine Hinterbliebenenrente aus dem vorhandenen Sparguthaben beziehen.
Ein Versicherungsnehmerwechsel ist wegen der steuerlichen Förderung grundsätzlich nicht möglich.
Der Staat fördert die Basisrente mit der Maßgabe, dass das Geld wirklich in eine spätere Rente übergeht. Aus diesem Grund kann die Basisrente weder als Sicherheit für einen Kredit herangezogen noch zurückgekauft werden. Eine Kapitalabfindung ist ebenfalls nicht möglich.
Wer freiberuflich oder selbstständig tätig ist, hat von Jahr zu Jahr häufig ein stark schwankendes Einkommen. Es bietet sich daher an, einen festen monatlichen Beitrag, der auch in einkommens-schwächeren Jahren aufgebracht werden kann, zu vereinbaren und in Jahren mit hohem Einkommen und damit höherer Steuerlast Zuzahlungen zu tätigen. Auch Verträge mit einmaliger Beitragszahlung sind möglich.
Zur Auswahl stehen klassische deutsche, britische und fondsgebundene Rentenversicherungspolicen (→ Rentenversicherungsprodukte).
Die Basisrente wird in Zukunft die Grundlage für die Altersvorsorge der Selbstständigen und Freiberufler werden. Aber auch Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung können sich mit der Basisrente eine attraktive Zusatzversorgung aufbauen.
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