Berufs- und Privat-Haftpflichtversicherung

Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Das kann ein Computerkabel sein, über welches ein Kunde beim Versicherungsnehmer fällt (Personenschaden) oder ein Gegenstand, den der Versicherungsnehmer  versehentlich in den Räumen des Auftraggebers zerstört (Sachschaden – Arbeiten auf fremden Grundstücken).

Doch der Versicherungsschutz reicht weiter. In einem Handbuch zur Bedienung einer Maschine werden aus Versehen bei der Übersetzung falsche Angaben gemacht, die zu einem beträchtlichen Sachschaden führen. Laut Produkthaftungsgesetz erhält der Nutzer vom Hersteller Schadenersatz. Der Haftpflichtversicherer des Herstellers möchte den Übersetzer in Regress nehmen. Die Versicherung des Übersetzers übernimmt Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, vorausgesetzt, Schäden aus Übersetzungen sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Meist kann zur Berufshaftpflichtversicherung eine günstige Privat-Haftpflichtversicherung mit Forderungs-Ausfallversicherung abgeschlossen werden. (→ Haftpflichtversicherungen)

Zwischen dem BDÜ und der Generali Versicherung besteht ein Rahmenvertrag zur  Berufs-Haftpflichtversicherung, der BDÜ-Mitgliedern folgende Leistungen zu einem besonders günstigen Beitrag bietet:

  • Deckungssumme von drei und fünf Millionen Euro
  • Einschluss von Personen- und Sachschäden aus Übersetzungsfehlern
  • Einschluss des Haftpflichtrisikos aus der Nutzung von Internet-Technologien
  • Absicherung von Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren   (ersetzt nicht die „reine“ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
  • Einschluss der Erteilung von Sprachunterricht ohne Mehrbeitrag
  • Einschluss des Haftpflichtrisikos aus der Beauftragung von Subunternehmern
  • Schlüsselverlustrisiko beruflicher Schlüssel bis zur Höhe der Grundversicherungssumme
  • 47,90 Euro Jahresnettobeitrag

Für 39,90 Euro Jahresnettobeitrag kann die Privat-Haftpflichtversicherung einschliesslich Forderungs-Ausfallversicherung mit abgeschlossen werden. Mitversichert sind auch Kinder und nichteheliche Lebenspartner.
Wählbar sind Deckungssummen von drei oder zehn Millionen Euro.

Des Weiteren sind auch Hunde und Pferde sehr preiswert versicherbar.

Da es sich um einen Rahmenvertrag mit dem BDÜ handelt, ist der Abschluss ausschließlich über die Boss-Assekuranz möglich.

(→ Beitragsübersicht, Bedingungen, Antragstellung)

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