Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mehr als 50% auszuüben, erhält aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente bis zu dem vereinbarten Leistungsendalter, derzeit maximal bis zum 67. Lebensjahr. Vereinbart werden kann eine Rente in Höhe von 80% bis 90% des Nettoeinkommens, das ab bestimmten Rentenhöhen bei Vertragsabschluss nachgewiesen werden muss. Durch eine Dynamisierung der Rente kann diese an Einkommenssteigerungen angepasst werden.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird von den Verbraucherzentralen als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt empfohlen. Sie sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, weil bestehende Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen oder zur Ablehnung des Antrages führen und der Beitrag deutlich günstiger ist.
Durch den Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem BDÜ und der HDI-Gerling Versicherung konnte für BDÜ-Mitglieder die Einstufung in die preisgünstigste Berufsgruppe erreicht werden. HDI-Gerling wurde aufgrund der hervorragenden Leistungskriterien ausgewählt:
- Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung auf andere Tätigkeiten, die eventuell noch ausgeübt werden könnten.
- Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
- Weltweite Geltung; bei Eintritt der Berufsunfähigkeit werden in der Regel ausländische Arztberichte akzeptiert. Eine ggf. in Deutschland erforderliche Überprüfung erfolgt auf Kosten von HDI-Gerling (Arzt-, Reise- und Unterbringungskosten).
Da es sich um einen Rahmenvertrag mit dem BDÜ handelt, ist der Abschluss zu Sonderkonditionen ausschließlich über die Boss-Assekuranz möglich.
(→ Berufsunfähigkeitsversicherung)
(→ Angebotsanforderung)