Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit – ein oft unterschätztes Risiko

Herzinfarkt, Bandscheibenvorfall oder Depression – jeder vierte Deutsche wird im Laufe seines Erwerbslebens so krank, dass er den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dabei spielen Unfälle, gegen deren Folgen ein Großteil der Bevölkerung abgesichert ist, nur eine untergeordnete Rolle.

Die Berufsunfähigkeit ist nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag, sie bringt oft erhebliche finanzielle Probleme. Betroffene können ihren Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten. Der Aufbau einer Altersversorgung ist nicht mehr möglich. Die Folgen reichen von wirtschaftlicher Not bis zum sozialen Abstieg.

Vom Arzt zum Pförtner

Die leere Staatskasse hat dazu geführt, dass die Bundesregierung, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, die ohnehin nicht sehr üppige staatliche Absicherung zu Beginn des Jahres 2001 weiter eingeschränkt hat. Für alle nach dem 1.1.1961 Geborenen gibt es keinen Berufsschutz mehr: Maßstab für die Feststellung der Erwerbsminderung ist künftig allein das verbliebene Leistungsvermögen des gesetzlich Rentenversicherten in jeder nur denkbaren Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Die Chancen auf einen Arbeitsplatz, die vorherige Lebensstellung sowie Ausbildung und Erfahrung spielen keine Rolle mehr.

 

Das System der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Erwerbsfähigkeit in irgendeiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt

Höhe der maximalen staatlichen Rente bei einem aktuellen Bruttoeinkommen von

.

2.000 €

3.000 €

6 und mehr Stunden

0 €

0 €

zwischen 3 und unter 6 Stunden

ca. 285 €

ca. 570 €

weniger als 3 Stunden

ca. 760 €

ca.1.140 €

 

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Situation noch dramatischer. Hier existieren oftmals keine gesetzlichen Ansprüche.

Deswegen sind sich Politiker, Vertreter der Versicherungsgesellschaften und Verbraucherschützer ausnahmsweise einmal einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der Kranken- und der Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten und sinnvollsten Absicherungen überhaupt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mehr als 50% auszuüben, erhält aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente bis zu dem vereinbarten Leistungsendalter, derzeit maximal bis zum 67. Lebensjahr. Vereinbart werden kann eine Rente in Höhe von 80 % - 90 % des Nettoeinkommens, das bei Vertragsabschluss nachgewiesen werden muss (ab bestimmten Rentenhöhen). Durch eine Dynamisierung der Rente kann diese an Einkommenssteigerungen angepasst werden.

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind vor allem zwei Dinge zu beachten:

1. Das Bedingungswerk des Versicherers

Für den Laien kaum verständlich, lauern in den Versicherungsbedingungen vieler Anbieter zahlreiche Fallstricke, die im Leistungsfall eine Zahlung der Rente in Frage stellen können. Allerdings hat in den letzten Jahren der Druck von Verbraucherschützern und Versicherungsmaklern dazu geführt, dass viele Versicherungsgesellschaften „nachgebessert“ haben. Namhafte Ratingagenturen wie „Franke & Bornberg“ oder „Morgen & Morgen“ analysieren ständig die aktuellen Bedingungswerke anhand von über fünfzig Kriterien. Hier einige der wichtigsten:

  • Verzichtet der Versicherer auf das Verweisungsrecht in andere Berufe?
  • Reicht ein Prognosezeitraum für die Berufsunfähigkeit von voraussichtlich sechs Monaten, um die Rente zu erhalten?
  • Wird auf die Arztanordnungsklausel verzichtet (Leistung auch dann, wenn sich der Versicherte angeratenen Operationen nicht unterzieht)?
  • Gibt es Nachversicherungsgarantien?

2. Die wahrheitsgemäße Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen

Der Kunde erwartet exzellente Bedingungen zu einem möglichst günstigen Preis. In diesem Spannungsfeld können die Versicherer nur mit einer restriktiven Risikoauslese antworten. Die Gesundheitsfragen müssen daher zwingend vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Leider ist es in der Berufsunfähigkeitsversicherung so, dass bereits leichte Erkrankungen, die über einen gelegentlichen grippalen Infekt hinausgehen, dazu führen, dass der Versicherungsschutz nicht in der beantragten Form, sondern nur mit Leistungsausschlüssen gewährt wird.

In Ausnahmefällen versichern einige wenige Versicherer bei günstiger Prognose diese Risiken gegen Beitragszuschlag mit.

Schwere Vorerkrankungen wie Herzinfarkt, Krebs oder psychische Probleme führen regelmäßig zur Ablehnung des Antrages.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher möglichst schon vom Berufsanfänger abgeschlossen werden, der in der Regel alle Fragen nach Vorerkrankungen guten Gewissens mit „nein“ beantworten kann. Zum einen ist die monatliche Prämie deutlich geringer, zum anderen kann ein späterer Abschluss aufgrund gesundheitlicher Probleme erschwert oder unmöglich sein.

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