Haftpflichtversicherungen

Wer einen Schaden verursacht, muss für die finanziellen Folgen aufkommen. Da die Höhe des Sachschadens durch einen Großbrand oder gar die Zahlung einer lebenslangen Rente nach einem Personenschaden die finanziellen Möglichkeiten des Verursachers fast immer übersteigt, sollte es selbstverständlich sein, diese Risiken entsprechend abzusichern.

Eine Haftpflichtversicherung reguliert berechtigte Forderungen. Sie übernimmt darüber hinaus die Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.

Dem erhöhten Risiko im Straßenverkehr trägt der Gesetzgeber durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung Rechnung.

Da die Privat-Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung ist, sollte die eigene Versicherung zwingend eine Forderungs-Ausfallversicherung beinhalten:

Ein Fußgänger wird von einem Fahrradfahrer angefahren und verletzt sich bei dem Sturz so schwer, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ein Gericht spricht ihm Schmerzensgeld und eine Rente zu. Der Fahrradfahrer ist nicht versichert und muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er nicht zahlen kann.

In diesen Fällen zahlt die eigene Privat-Haftpflichtversicherung des Geschädigten an diesen, wenn sie eine Forderungs-Ausfallversicherung enthält.

Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, benötigt darüber hinaus eine Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung, die für Personen- und Sachschäden aus der beruflichen Tätigkeit aufkommt.

Für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst ist eine Dienst-Haftpflichtversicherung erforderlich, die gegebenenfalls auch das Schlüsselverlustrisiko mit abdeckt.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufs-Haftpflichtversicherung für Tätige aus dem Dienstleistungssektor, das heißt für diejenigen Personen und Institutionen, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend, aufsichtsführend oder dolmetschend bzw. übersetzend für andere tätig werden.

Aus Berufsgründen treten echte Vermögensschäden häufig auf; die Haftung erfolgt aufgrund der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten. Das sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden zugeordnet werden können, und sich auch nicht aus diesen herleiten.

Da Entscheider einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat, Geschäftsführer, leitende Angestellte) einer hohen persönlichen Haftung ausgesetzt sind, sollten sie diese gezielt durch den Abschluss einer D & O Versicherung minimieren. Die Versicherungsprämie trägt in der Regel das Unternehmen.

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