Haftpflichtversicherungen
Wer einen Schaden verursacht, muss für die finanziellen Folgen aufkommen. Da die Höhe des Sachschadens durch einen Großbrand oder gar die Zahlung einer lebenslangen Rente nach einem Personenschaden die finanziellen Möglichkeiten des Verursachers fast immer übersteigt, sollte es selbstverständlich sein, diese Risiken entsprechend abzusichern. Ein Fußgänger wird von einem Fahrradfahrer angefahren und verletzt sich bei dem Sturz so schwer, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ein Gericht spricht ihm Schmerzensgeld und eine Rente zu. Der Fahrradfahrer ist nicht versichert und muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er nicht zahlen kann. In diesen Fällen zahlt die eigene Privat-Haftpflichtversicherung des Geschädigten an diesen, wenn sie eine Forderungs-Ausfallversicherung enthält. Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, benötigt darüber hinaus eine Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung, die für Personen- und Sachschäden aus der beruflichen Tätigkeit aufkommt. Für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst ist eine Dienst-Haftpflichtversicherung erforderlich, die gegebenenfalls auch das Schlüsselverlustrisiko mit abdeckt. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufs-Haftpflichtversicherung für Tätige aus dem Dienstleistungssektor, das heißt für diejenigen Personen und Institutionen, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend, aufsichtsführend oder dolmetschend bzw. übersetzend für andere tätig werden. |