Eine Risikolebensversicherung ist dann – und nur dann – notwendig, wenn Hinterbliebene abzusichern sind. Gegen einen relativ geringen Jahresbeitrag erhalten die Begünstigten bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme.
Spätestens wenn Kinder da sind, sollte der Hauptverdiener entsprechend vorsorgen, um die Versorgung und Ausbildung im Falle seines Todes sicher zu stellen.
Es kann aber auch sinnvoll sein, wenn in einer Partnerschaft beide berufstätig sind, um den Lebensstandard des Hinterbliebenen zu sichern. Hier bietet sich ein Vertrag auf zwei verbundene Leben an, in denen jeweils der Überlebende die Versicherungssumme erhält.
Bei Immobilienfinanzierungen wird der Abschluss einer Risikolebensversicherung von den Banken regelmäßig verlangt, um den Kredit im Todesfall ablösen zu können.
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