Unternehmer müssen immer damit rechnen, dass sich in ihrem Betrieb Schäden ereignen, die erhebliche Belastungen darstellen oder sogar die Existenz gefährden können.
Die Gebündelte Geschäftsversicherung ist ein umfassendes Paket, das Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung vor den finanziellen Folgen schützt.
Diese Schadenursachen sind versichert:
- Feuer
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Sturm, Hagel
- Betriebsunterbrechung
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, auch gelegentlich Ertragsausfallversicherung genannt, befasst sich mit bestimmten finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung durch ein versichertes Schadenereignis. Versichert ist der Rohertrag, d.h. die Umsatzerlöse abzüglich des Wareneinsatzes.
Der Versicherer ersetzt dann die fortlaufenden Kosten als auch den entgangenen Gewinn. Die Ersatzleistung des Versicherers ist begrenzt durch die Haftzeit. Die Haftzeit ist der Zeitraum, für welchen längstens Versicherungsschutz für den Unterbrechungsschaden besteht.
Nutzt ein Selbstständiger für seine Tätigkeit lediglich ein Arbeitszimmer innerhalb seiner Wohnung, kann er dieses bei vielen Versicherern innerhalb seiner Hausratpolice absichern. Es ist jedoch notwendig, das Risiko gegenüber dem Versicherer zu deklarieren. Versicherungsschutz für die Betriebsunterbrechung besteht in diesem Fall nicht.