Die Kernleistung der Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung im Falle der Invalidität. In der Gliedertaxe ist der Prozentsatz der Versicherungssumme im Fall des Verlustes oder der Funktionsunfähigkeit eines Körperteils festgelegt, der im Schadensfall gezahlt wird. (z.B. 55% bei Verlust einer Hand). Viele Versicherer bieten verbesserte Gliedertaxen.
Gezahlt wird eine einmalige Kapitalleistung. Bei zahlreichen Versicherern kann jedoch auch eine Unfallrente vereinbart werden. Progressionsvereinbarungen lassen die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigen:
Kapitalleistung bei 100.000 € Invaliditätsgrundsumme Invaliditätsgrad | Ohne Progression | Progression 350% | Progression 500% |
25 % | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € |
50 % | 50.000 € | 100.000 € | 100.000 € |
75 % | 75.000 € | 225.000 € | 300.000 € |
100 % | 100.000 € | 350.000 € | 500.000 € |
Zusätzliche Leistungen sind einschließbar:
- Todesfallschutz
- Krankenhaustagegeld
- Kosmetische Operationen
- Bergungskosten
- Kurkostenbeihilfe
- Sofortleistung bei schweren Verletzungen
- Leistungen bei Knochenbrüchen
Eine Unfallversicherung ersetzt nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung, da ca. 90% der Fälle von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit krankheitsbedingt sind. Sie kann jedoch eine sinnvolle Ergänzung sein, da betroffene Personen häufig hohe finanzielle Mittel für wichtige Lebenshilfen benötigen.
Es gibt kaum eine Versicherungssparte, bei der die Prämienunterschiede bei gleichen Leistungen so hoch sind. Einige Versicherer, die erhebliche Leistungsverbesserungen zu besonders günstigen Konditionen anbieten, knüpfen diese an die Beantwortung von Gesundheitsfragen, was zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar Ablehnungen führen kann.
Lassen Sie sich für ihren optimalen Versicherungsschutz von uns beraten.