Unter dem Begriff Komposit- oder auch Sachversicherungen werden alle Versicherungsarten der Schaden- und Unfallversicherung – außer der Krankenversicherung – zusammengefasst. Schadenversicherungen dienen dem Versicherungsschutz von Sachwerten (Sachversicherung) sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken.
Die private Unfallversicherung – die zur Personenversicherung zählt und eine Summenversicherung, also keine Schadenversicherung ist – wird aus aufsichtsrechtlichen Gründen mit den Schadenversicherungen zur Kompositversicherung zusammengefasst, da sie nur von Versicherern, die sonst die Schadenversicherung betreiben, aber nicht von Lebens- oder Krankenversicherern betrieben werden darf.
Klassische Sortierung (Versicherungszweige des GDV) für Kompositversicherung ist die:
Private Haftpflicht Tierhalter-Haftpflicht Gewässerschaden-Haftpflicht Haus- & Grundbesitzer-Haftpflicht Kfz Hausrat Rechtsschutz Wohngebäude
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