Können Sie ausschließen, 95 Jahre alt zu werden? Natürlich nicht. Wer in Rente geht – egal ob mit 63, 65, 67 oder erst mit 70 Jahren – kann schlicht nicht wissen, wie alt sie oder er wird. Das Risiko, nicht zu wissen, wie lange das angesparte Geld reichen muss, und damit einhergehend das Risiko, länger zu leben als das Geld tatsächlich reicht, ist eines der am meisten unterschätzten Risiken in unserer Gesellschaft. Mein Geld ist weg, aber ich bin noch da – Wie kann man sicherstellen, dass einem das nicht widerfährt, nur weil man das Glück hat, länger zu leben als man vielleicht dachte?
Diese sprichwörtliche Aufforderung, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, gibt es in ähnlicher Form schon seit der Antike. In der heutigen Zeit bedeutet sie auch, selbst Vorsorge dafür zu treffen, durch Schicksalsschläge oder gesellschaftlichen Wandel nicht sozial abzurutschen. Diese Absicherung erfolgt im Regelfall über Versicherungen.
Ein zusätzlicher Anreiz in Ihren Vorsorgebemühungen ist die Unterstützung von Vater Staat, indem er Ihnen verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit einräumt.
Der demografische Wandel führt dazu, dass unsere Gesellschaft altert und schrumpft. Das hat weitreichende Konsequenzen für alle umlagefinanzierten gesetzlichen Systeme, wie zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Daher wird ein immer größerer Teil der Bevölkerung den gewünschten Lebensstandard im Alter nur dann halten können, wenn zusätzlich zur gesetzlichen Rente noch kapitalgedeckt vorgesorgt wird. Dies gilt umsomehr für alle, die meistens nicht Mitglied der GRV sind, wie Freiberufler und Selbstständige.
Für viele ist die eigene bezahlte Immobilie eine wichtige Zielsetzung. Sie zahlen dann zwar keine Miete mehr, müssen aber für Instandhaltung und Reparaturen aufkommen und das kann ganz schön ins Geld gehen, wenn zum Beispiel die Heizung erneuert werden muss. Deshalb sollte die Sicherung eines lebenslangen Einkommens allerhöchste Priorität haben. Aus diesem Grund hat der Staat auch bereits zahlreiche Anreize zur zusätzlichen kapitalgedeckten Vorsorge geschaffen.
Auch für die Versicherungsgesellschaften ist das niedrige Zinsniveau problematisch. Gemildert wird es durch die geringe Inflation, welche die Geldentwertung verlangsamt. Leistungsstarke Gesellschaften erwirtschaften immerhin noch mehr als 3 Prozent jährliche Rendite für ihre Kunden.
Bedingt durch das aktuelle niedrige Zinsniveau werden nur noch Verträge mit längerer Laufzeit die eingezahlten Beiträge garantieren können. Fondsgebundene Produkte, bei denen eine Beitragserhaltungsgarantie eingeschlossen werden kann, bieten größere Chancen auf eine höhere Rendite.
Interessant für den Selbstständigen/Freiberufler ist die Basisrente. Wer im Erwerbsleben gut verdient, kann bis zu 25.639 € jährlich in eine Basisrente einzahlen und die Einzahlung als Sonderausgabe größtenteils von der Steuer absetzen (2022 also 24.101 € = 94%, jährlich um 2% steigend, bis im Jahr 2025 100% erreicht sind). Im Rentenalter muss die Rente versteuert werden, jedoch ist der Steuersatz in der Regel durch das geringere Einkommen dann deutlich niedriger, was wie ein zusätzlicher Renditehebel wirkt. Eine Kapitalabfindung ist allerdings nicht möglich.
Basisrente („Rürup-Rente“) | Private Rentenversicherung | |
Merkmale |
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150 € pro Lebensjahr sind Hartz IV geschützt, weitere 600 € pro Lebensjahr, wenn es sich um eine Rente handelt, die nicht vor dem 62. Lebensjahr gezahlt wird
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Leistung | lebenslange Rentenzahlung | lebenslange Rentenzahlung und/oder einmalige Kapitalabfindung |
Hinterbliebenenabsicherung | nur Rentenzahlung an Ehepartner bzw. kindergeldberechtigte Waisen ist möglich | freie Wahl der Bezugsberechtigten Auszahlung Restkapital, Verrentung oder Rentengarantiezeit ist möglich |
Steuern und SV-Beiträge während der Ansparzeit | bis zu 25.639 € jährlich können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, davon werden 2022 94% = max. 24.101 € steuerlich anerkannt (jährlich um 2% steigend), sozialabgabenpflichtig. Bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung (Ehepaare) verdoppeln sich die o.g. Werte. |
Zahlung der Beiträge aus dem Nettoeinkommen, demzufolge steuer- und sozialabgabenpflichtig |
Steuern und SV-Beiträge während der Leistungszeit | volle Versteuerung der Rentenzahlung | Versteuerung der Rente mit dem Ertragsanteil (17% bei Rentenbeginnalter 67) Beispiel: Von 1.000 € monatlicher Rente müssen lediglich 170 € mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Besteuerung der Kapitalabfindung ab dem 62. Lebensjahr nach dem Halbeinkünfteverfahren (persönlicher Steuersatz auf 50% der Überschüsse) keine Sozialabgaben |
Wem die Kapitalabfindung und die freie Vererbbarkeit wichtig sind, sollte sich für eine private Rentenversicherung entscheiden. Die Beiträge müssen zwar aus dem Nettoeinkommen gezahlt werden, jedoch ist die Auszahlung dann steuerbegünstigt.
Wenn die existentiellen Risiken (berufliche und private Haftpflichtversicherung, Arbeitskraftabsicherung, Hinterbliebenenversorgung) abgedeckt sind, muss mit der Altersvorsorge begonnen werden. Ob Basisrente oder private Rente, entscheidend ist die Finanzstärke und Größe der Versicherungsgesellschaften. Jedes Jahr zählt, denn mit einer Erholung des Zinsniveaus ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen und wer weiß schon, ob es 2018 überhaupt noch Garantien gibt.
Weitere Infos erhalten Sie durch den Vorsorgelückenrechner, in den Videos und unter Downloads.
Ob bei Ihnen eine Vorsorgelücke besteht und – wenn ja – wie hoch diese ist, können Sie mit dem nachstehenden Vorsorgelückenrechner ermitteln. Dies funktioniert auch, wenn Sie – als Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter – aktuell überhaupt keine Ansprüche an die Deutsche Rentenversicherung haben. Probieren Sie es einmal aus.
Sollten Sie jedoch eine Vorsorgelücke ermitteln helfen wir Ihnen gern, diese zu schließen, denn ohne professionelle Hilfe wird es schwierig für Sie, die richtige Absicherung zu finden.
Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
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Stellen Sie sich vor, Sie müssten das Thema „Was geht mich die Altervorsorge an?“ erklären und hätten nichts weiter zur Verfügung, als ein weißes Blatt Papier und ihre eigenen zwei Hände. Hinzu kommt: Nach genau drei Minuten hört ihr Gesprächspartner nicht mehr zu. Wie würde das aussehen? Studierende der Kommunikationswissenschaft haben es gewagt.
Eine Versicherung ist kein Produkt wie jedes andere: Deshalb dokumentiert die Reihe „Zukunft versichern“ Gespräche mit GDV-Präsident Alexander Erdland zu aktuellen Themen der Branche. Der GDV-Präsident über die besondere Verantwortung von Versicherern und Politik für die Altersvorsorge, mögliche Konsequenzen aus dem andauernden Niedrigzinsniveau und die Frage, warum die Menschen mehr im Hier und Jetzt leben, statt an die Rente von morgen zu denken.
Altersvorsorge-Allgemein-01.2021.pdf
Vergleich Drei-Schichten-Modell-02.2021
Gegenueberstellung Basisrente-Privatrente-01.2021
Basisrente-01.2021
Rente gegen Einmalbeitrag-01.2020
Private Rentenversicherung-10.2020
Riester-Rente-08.2020
Wohnriester-01.2020
55plus - im besten Alter-11.2019
Versicherungsbeitraege steuerlich absetzen-01.2021