In Deutschland werden durchschnittlich 25 Prozent aller Erwerbstätigen berufsunfähig. Das BU-Risiko bei DolmetscherInnen und/oder ÜbersetzerInnen liegt mit dem 30. Lebensjahr bei 29 Prozent, also leicht über dem Durchschnitt. Trotzdem ist das Thema Berufsunfähigkeit für die meisten ein Tabuthema: „Mir wird schon nichts passieren.“ Sie vertrauen auf ihr Glück oder auf Vater Staat. Doch das kann fatale Folgen haben.
Die folgenden Auslöser führten im Jahr 2020 zu einer Berufsunfähigkeit:
Seit dem Jahr 2010 ist Burnout die häufigste Diagnose, die zu einer Berufsunfähigkeit führt; Rücken- und Gelenkleiden wurden davon auf Platz 2 verdrängt (Quelle: Ratingagentur Morgen & Morgen, 07.05.2021). Ein Burnout kann durch Termindruck, fehlende Erholungsphasen, Doppelbelastung, Konkurrenzdruck und Existenzangst resultieren.
Berufsunfähigkeit ist also nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, eher eine Folge schwerer körperlicher Arbeit. Sie kann ausnahmslos jeden treffen, weshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung auch von unabhängigen Verbraucherzentralen neben der Privat-Haftpflichtversicherung als wichtigste Versicherung überhaupt erachtet wird.
Beamte, Selbstständige und Freiberufler sind im Regelfall nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung und haben deshalb keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Der gesetzliche Rentenversicherungsträger zahlt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Anspruch auf die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente hat man nur, wenn die oder der Erkrankte bzw. Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner (!) beruflichen Tätigkeit nachgehen kann.
Unabhängig von der beruflichen Qualifikation kann der Rentenversicherungsträger auf eine beliebige Tätigkeit verweisen und damit die beantragte Erwerbsminderungsrente ablehnen. Auch bei gravierenden Erkrankungen besteht die Möglichkeit der Verweisung auf andere Berufe, siehe Downloads „Ablehnungsbescheid EU“.
Tritt der Versicherungsfall der Erwerbsminderung ein, müssen folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung zu begründen:
Wer dies nicht erfüllt, erhält überhaupt keine Unterstützung vom Staat. Die einzige verbleibende Möglichkeit ist dann nur noch die Beantragung von Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“).
Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufgrund der erschwerten Bedingungen verhältnismäßig selten ausgezahlt wird, sollten sich neben Beamten, Selbstständigen und Freiberuflern auch sozialversicherungspflichtige ArbeitnehmerInnen über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz bei Verlust der Arbeitskraft infolge von Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall oder Pflegebedürftigkeit. Bei Antragstellung können die Höhe der monatlichen BU-Rente inkl. der Möglichkeit einer dynamischen Anpassung und ein Versicherungsendalter vereinbart werden.
Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit liegt im Regelfall dann vor, sobald ein BU-Grad von mindestens 50 Prozent für prognostiziert mindestens die nächsten sechs Monate erreicht wird.
Je nach Tarif sollte im besten Fall nur der zuletzt ausgeübte Beruf für die Leistungsprüfung herangezogen werden, der Versicherer über hervorragende Leistungs- und Prozessquoten verfügen („Zahlungswillen“) und im BU-Leistungsfall nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen können, um nur einige wichtige Leistungspunkte zu nennen, die in den teils sehr komplexen Bedingungswerken verankert sind.
Der Rahmenvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung wurde im Jahr 2007 durch die Boss-Assekuranz ausgehandelt und zwischen dem BDÜ e.V. sowie der HDI Lebensversicherung AG geschlossen. Die HDI ist eine Tochter der Talanx AG, Deutschlands drittgrößter Versicherungsgruppe.
Der Abschluss zu Sonderkonditionen ist exklusiv über die Boss-Assekuranz für Mitglieder des BDÜ, VKD und VVU möglich. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten und unterhaltspflichtige Kinder von Verbandsmitgliedern profitieren ebenfalls von den Sonderkonditionen (Basis-BU: Nur für Verbandsmitglieder).
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HIGHLIGHTS:
Eine Dolmetscherin, deren Haupttätigkeit darin besteht, als Simultandolmetscherin bei Kongressen der UNO oder anderen internationalen Einrichtungen zu arbeiten, kann ihre Stimme verlieren. Sie kann dann ggf. noch in einem Verlag oder einem Übersetzungsbüro arbeiten und hier durch Übersetzungen von Texten, Schriftstücken oder Dokumenten am PC ihren Lebensunterhalt bestreiten. Je nach Bedingungswerk des Versicherers kann sie dann konkret verwiesen werden und erhält keine BU-Rente. Versicherer, die nicht auf die konkrete Verweisung verzichten, werden den Antrag auf BU-Leistungen ablehnen und die Dolmetscherin auf ihre Übersetzungstätigkeit verweisen.
Der HDI verzichtet darauf, die Dolmetscherin auf diese Tätigkeit zu verweisen. Ihr letztes Tätigkeitsprofil sah das Simultandolmetschen bei Veranstaltungen außerhalb des Büros vor. Sollte sie diese konkreten Dolmetschtätigkeiten nicht mehr ausführen können, dann wird sie nicht auf die bereits ausgeübte berufliche Tätigkeit im Übersetzungsbüro verwiesen. Im Leistungsfall erbringt der HDI bei bedingungsgemäßer BU die vereinbarten Leistungen und zwar auch dann, wenn sie bereits konkret einer anderen Tätigkeit, beispielsweise in einem Übersetzungsbüro, nachgeht.
1. Abschluss mit umfassender Gesundheitsprüfung
2. Abschluss der Top-BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
Nach den Erfahrungen der HDI Lebensversicherung AG sind 85 Prozent der InteressentInnen über die Top-BU versicherbar. Davon können 70 Prozent die Gesundheitsfragen verneinen. Bei 15 Prozent besteht eine Versicherungsmöglichkeit mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss.
3. Abschluss der Basis-BU mit s t a r k vereinfachter Gesundheitsprüfung
Personen, die einen Leistungsausschluss vermeiden möchten oder im Rahmen der TOP-BU aufgrund von Vorerkrankungen nicht versicherbar sind, steht der Abschluss des Basis-BU-Schutzes in den ersten 12 Monaten nach Verbandseintritt offen. Eine Kombination von Basis-BU und Top-BU (mit Leistungsausschluss und/oder Risikozuschlag) ist ebenfalls möglich.
Eine Dread Disease und/oder eine Grundfähigkeitsversicherung können eine gute Ergänzung oder sogar eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen. Da diese Varianten nur bei Verlust bestimmter Fähigkeiten (z.B. Treppen steigen) bzw. bei bestimmten Erkrankungen leisten, werden die Gesundheitsangaben im Regelfall nicht ganz so streng bewertet, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig vom Auslöser der Arbeitsunfähigkeit leistet, sollte sie grundsätzlich die erste Wahl darstellen.
Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam, weil nur in wenigen Fällen Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung besteht. In 70 Prozent aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.
Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, haften die Angehörigen.
Weitere Infos erhalten Sie im Video und unter Downloads.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig werden kann, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern im Rahmen einer anonymen und unverbindlichen Risikovoranfrage. Dieser Service ist selbstverständlich kostenfrei.
Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? In diesem Fall ist eine Überprüfung auf Beitrag und Leistung sinnvoll. In den meisten Fällen können wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz preisgünstiger und leistungsstärker gestalten, auch wenn die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung bereits vor einigen Jahren abgeschlossen wurde.
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Nicht mehr im ausgeübten Beruf arbeiten können ist für viele immer noch ein schwer vorstellbares Thema. Die Statistik spricht hier eine deutliche Sprache. Sehen Sie, wie es Miris Freundin erging, als das Schicksal zuschlug.
Unfall, Krankheit, zu viel Stress am Arbeitsplatz: Jeder vierte Deutsche musste bereits seinen Job an den Nagel hängen, weil ihn der Arzt berufsunfähig geschrieben hat. Und das betrifft längst nicht mehr nur klassische Risikoberufe aus dem Handwerk, wie Dachdecker oder Gerüstbauer beispielsweise, sondern auch immer mehr Menschen, die einen Bürojob haben. Warum eine Berufsunfähgkeitsversicherung wichtig ist und was sie Betroffenen bringt, erklärt GDV-Versicherungsexpertin Una Großmann im Video.
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