Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Lebens so krank, dass er den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Trotzdem ist das Thema Berufsunfähigkeit (BU) für die meisten ein Tabuthema: „Mir wird schon nichts passieren.“ Sie vertrauen auf ihr Glück oder auf Vater Staat. Doch das kann fatale Folgen haben.
Seit dem Jahr 2010 ist Burn-out die häufigste Diagnose, die zu Berufsunfähigkeit führt; Rücken- und Gelenkleiden wurden davon auf Platz 2 verdrängt. Häufigste Ursachen für Burn-out sind Termindruck, fehlende Erholungsphasen, Doppelbelastung, Konkurrenzdruck und Existenzangst. Berufsunfähigkeit ist also nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, eher eine Folge schwerer körperlicher Arbeit. Sie kann jeden treffen.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen.
Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.
Beamte, Selbstständige und Freiberufler sind meist nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Tritt der Versicherungsfall der Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit ein, müssen folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Rentenanspruch an die gesetzliche Rentenversicherung zu begründen:
Wer dies nicht erfüllt, erhält überhaupt keine Unterstützung vom Staat. Die einzige verbleibende Möglichkeit ist dann nur noch die Beantragung von Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“).
Deshalb müssen sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler vollständig und Arbeitnehmer zumindest zusätzlich privat absichern.
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Nicht mehr im ausgeübten Beruf arbeiten können ist für viele immer noch ein schwer vorstellbares Thema. Die Statistik spricht hier eine deutliche Sprache. Sehen Sie, wie es Miris Freundin erging, als das Schicksal zuschlug.
Unfall, Krankheit, zu viel Stress am Arbeitsplatz: Jeder vierte Deutsche musste bereits seinen Job an den Nagel hängen, weil ihn der Arzt berufsunfähig geschrieben hat. Und das betrifft längst nicht mehr nur klassische Risikoberufe aus dem Handwerk, wie Dachdecker oder Gerüstbauer beispielsweise, sondern auch immer mehr Menschen, die einen Bürojob haben. Warum eine Berufsunfähgkeitsversicherung wichtig ist und was sie Betroffenen bringt, erklärt GDV-Versicherungsexpertin Una Großmann im Video.
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