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BDÜ Private Pflegezusatzversicherung

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BDÜ Private Pflegezusatzversicherung. Es ist Ihr Problem und evtl. das Ihrer Familie

Boss-Assekuranz Berlin - BDÜ Private Pflegezusatzversicherung

Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter. Natürlich sind etwa 90 % aller Pflegefälle im Land älter als 65 – dennoch kann es jeden treffen. Wie so oft bei den Bausteinen der Invaliditätsabsicherung gilt auch hier: je jünger Sie bei Abschluss sind, desto preiswerter ist der Schutz.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkaskoversicherung, denn sie leistet in der höchsten Stufe nur 1.550 Euro. Dem stehen monatliche Kosten für einen Pflegeheimplatz gegenüber, die sich im Landesdurchschnitt auf 3.360 Euro belaufen.
Der Eigenanteil läge damit bei 1.810 Euro. Diese Lücke kann selbst ein „normaler“ Erwerbstätiger mit dem Einkommen nicht auffüllen, das er im aktiven Berufsleben erhielt. Das hat er als Pflegefall natürlich gar nicht mehr – und als Rentner auch nicht…

Die Aufgabe der BDÜ Private Pflegezusatzversicherung

Weshalb brauchen Sie überhaupt eine private Pflegeergänzung? Aus einem ganz einfachen Grund: Weil die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um damit einen Heimplatz bezahlen zu können.
In Pflegestufe I mag eine Pflege daheim durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst noch vorstellbar sein, spätestens ab Pflegestufe II ist dies dauerhaft nur noch schwerlich möglich. Es scheitert meist schon an den baulichen Gegebenheiten.
Stellen Sie sich einfach mal vor, wie jemand versucht, Sie mit einem Badelift in Ihre Badewanne zu rangieren. Im Regelfall ist der Platz dafür einfach nicht vorhanden. Auch der zeitliche Aufwand, der in diesen höheren Pflegestufen nötig ist, um dem Patienten ein würdiges Dasein zu ermöglichen, kann kaum von einem Angehörigen aufgebracht werden.

Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder in der BDÜ Private Pflegezusatzversicherung

Mit dem Abschluss eines BDÜ-Tarifes im DKV Onlinerechner profitieren Sie als Dolmetscher und Übersetzer von den Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder und von speziell auf Ihren Beruf zugeschnittenen Angeboten:

  • Attraktive Beiträge
  • Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen
  • Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsfragen
  • Gleiche Konditionen für Familienangehörige und Lebenspartner

Kinder haften für Ihre Eltern

Können die Heimkosten nicht aus Ihren Einkünften und Ihrem Vermögen aufgebracht werden, wird das Sozialamt im nächsten Schritt auf Ihre Kinder zugehen und prüfen, ob diese zur Kasse gebeten werden können. Voraussetzungen für den Unterhalt sind:

  • BGB §1601: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren, d.h., Eltern gegenüber ihren Kindern sowie Kinder gegenüber ihren Eltern. Schwiegerkinder sind davon unmittelbar nicht betroffen (BGH · Urteil v. 14.01.2004, Az. XII ZR 69/01). Mittelbar kann es jedoch zu einer Schwiegerkindhaftung bei der Berechnung des sogenannten individuellen Familienbedarfs kommen, wobei auch deren Einkommen berücksichtigt wird und es dadurch zu einer indirekten Schwiegerkindhaftung kommt. (BGH · Urteil vom 05.02.2014 · Az. XII ZB 25/13).
  • BGB §1603: Anspruch auf Unterhalt hat nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, das eigene Einkommen dafür nicht ausreicht und kein Vermögen vorhanden ist.
    Unterhaltspflichtig ist nur, wer unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts Leistungen gegenüber dem Unterhaltsempfänger zu gewähren. Selbst das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden, jedoch gehört eine angemessene, selbst genutzte Immobilie zum Schonvermögen der Kinder.

Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt

  • BGB §1611: Elternunterhalt kann nur durch schwere Verfehlungen gegen das Kind verwirkt werden. Das ist jedoch auf absolute Ausnahmefälle beschränkt (BGH · Urteil vom 15.09.2010, Az. XII ZR 148/09). Eine schwere Verfehlung liegt selbst dann nicht vor, wenn der Vater den Kontakt zu seinem Kind seit 40 Jahren abgebrochen und es durch Testament bis auf den gesetzlichen Pflichtteil enterbt hat (BGH · Urteil vom 12.02.2014, Az. XII ZB 607/12).

Das Kind musste trotzdem zahlen, weil – so die Begründung des BGH – der Vater sich sich in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes um diesen gekümmert hat. Er hat daher gerade in der Lebensphase, in der regelmäßig eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich ist, seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt.
Die Errichtung des Testaments selbst stellt keine Verfehlung dar, weil der Vater insoweit lediglich von seinem Recht auf Testierfreiheit Gebrauch gemacht hat.

Was ist zu tun?

Professionelle Pflege ist teuer – sehr teuer sogar. Die Leistung des Sozialsystems nimmt Sie und sehr wahrscheinlich auch Ihre Angehörigen mit in die Pflicht. Wie sonst soll man die Lücke füllen? Ob Sie sich für ein Pflegetagegeld oder eine Pflegerente entscheiden, spielt zunächst keine Rolle – wichtig ist nur, dass Sie dieses Problem so bald wie möglich angehen. Nehmen Sie das „Volksproblem Pflege“ nicht auf die leichte Schulter!

BDÜ Private Pflegezusatzversicherung – Wie geht´s weiter?

Weitere Infos erhalten Sie im AOK Pflegenavigator, im Vergleichsrechner, im DKV Angebotsrechner, in den Videos und unter Downloads.
Finden Sie mit dem AOK Pflegenavigator ein passendes Pflegeheim oder einen Pflegedienst. Informieren Sie sich bequem, schnell und anonym über die Leistungen und Preise von mehr als 13.000 Pflegeheimen und mehr als 14.000 Pflegediensten.
Recherchieren Sie direkt in Ihrer Region und geben Sie die Kriterien an, die Ihnen wichtig sind, zum Beispiel die Art des Pflegeplatzes oder besondere Schwerpunkte in der Pflege. Viele Pflegeheime und Pflegedienste stellen darüber hinaus nützliche weiterführende Informationen bereit.

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
Berechnen und beantragen Sie online Versicherungsschutz, nutzen Sie die Buttons „Terminvereinbarung“ oder „Angebotsanforderung“, senden Sie uns Ihre Fragen mit dem Kontaktformular oder rufen Sie uns an.


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Pflegefall: Das kann jeden Bürger treffen!

Welche Absicherung besteht, wernn man plötzlich zum Pflegefall wird? Wie viel Geld bekommen Sie im Pflegefall vom Staat? Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus? Muss man für seine Eltern zahlen, wenn deren Rente nicht reicht? Mehr dazu in diesem Videobeitrag zur Studie Pflegeabsicherung.

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Worauf sollte man beim Abschluss achten?

Tritt der Pflegefall ein, kann das schnell zur finanziellen Belastung werden. Private Pflegeversicherungen versprechen die Versorgungslücke zu schließen. Doch ist eine Zusatzversicherung sinnvoll? Der WISO-Tipp klärt auf.

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Der staatlich geförderte Pflege-Bahr

Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung kann die Finanzierungslücke zumindest zum Teil schließen. Die gesetzlichen Vorgaben geben allen Bürgern einen Rechtanspruch auf das neue Produkt. Dank unbürokratischer Rahmenbedingungen ist der Zugang zu besonders günstigen Bedingungen möglich. Es bietet allen die Chance, Hilfebedürftigkeit im Pflegefall zu verhindern und einen Rückgriff auf Zahlungspflichten der Angehörigen zu vermeiden.


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Pflegeversicherung und Realkosten
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Die Private Pflegepflichtversicherung - Info-Broschuere
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