Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter. Natürlich sind etwa 90 % aller Pflegefälle im Land älter als 65 – dennoch kann es jeden treffen. Wie so oft bei den Bausteinen der Invaliditätsabsicherung gilt auch hier: je jünger Sie bei Abschluss sind, desto preiswerter ist der Schutz für Private Pflegevorsorge.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist nur eine Teilkaskoversicherung, denn sie deckt auch nach der Reform nur einen Teil der Kosten. So fällt die durchschnittliche Finanzierungslücke für Pflegebedürftige in den einzelnen Bundesländern auch recht unterschiedlich aus. Sie reicht von monatlich rund 1.100 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis zu über 2.150 Euro in Nordrhein-Westfalen (Stand 2017). Diesen Eigenanteil kann selbst ein „normaler“ Erwerbstätiger mit dem Einkommen nicht aufbringen, das er im aktiven Berufsleben erhielt. Dieses hat er als Pflegefall natürlich gar nicht mehr zur Verfügung – und als Rentner in der Regel auch nicht… Siehe unter Downloads: „Aus eigener Tasche – Lücken der Pflegepflichtversicherung“.
Weshalb brauchen Sie überhaupt eine private Pflegeergänzung? Aus einem ganz einfachen Grund: Weil die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um damit einen Heimplatz bezahlen zu können.
In den Pflegegraden 1 und 2 mag eine Pflege daheim durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst noch vorstellbar sein, spätestens ab Pflegegrad 3 ist dies dauerhaft nur noch schwerlich möglich. Es scheitert meist schon an den baulichen Gegebenheiten. Stellen Sie sich einfach mal vor, wie jemand versucht, Sie mit einem Badelift in Ihre Badewanne zu rangieren. Im Regelfall ist der Platz dafür einfach nicht vorhanden. Auch der zeitliche Aufwand, der in diesen höheren Pflegegraden nötig ist, um dem Patienten ein würdiges Dasein zu ermöglichen, kann kaum von einem Angehörigen aufgebracht werden.
Können die Heimkosten nicht aus Ihren Einkünften und Ihrem Vermögen aufgebracht werden, wird das Sozialamt im nächsten Schritt auf Ihre Kinder zugehen und prüfen, ob diese zur Kasse gebeten werden können. Voraussetzungen für den Unterhalt sind:
Das Kind musste trotzdem zahlen, weil – so die Begründung des BGH – der Vater sich in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes um diesen gekümmert hat. Er hat daher gerade in der Lebensphase, in der regelmäßig eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich ist, seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt.
Die Errichtung des Testaments selbst stellt keine Verfehlung dar, weil der Vater insoweit lediglich von seinem Recht auf Testierfreiheit Gebrauch gemacht hat.
Die menschenwürdige Versorgung von Pflegebedürftigen ist teuer – sehr teuer sogar. Die Leistung des Sozialsystems nimmt Sie selbst und sehr wahrscheinlich auch Ihre Angehörigen mit in die Pflicht. Wie sonst soll man die Lücke füllen? Ob Sie sich für ein Pflegetagegeld oder eine Pflegerente entscheiden, spielt zunächst keine Rolle – wichtig ist nur, dass Sie dieses Problem so bald wie möglich angehen. Nehmen Sie das „Volksproblem Pflege“ nicht auf die leichte Schulter!
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Weitere Infos erhalten Sie in den Videos, unter Downloads, im AOK Pflegenavigator und im Pflegezusatz-Vergleichsrechner.
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Welche Absicherung besteht, wernn man plötzlich zum Pflegefall wird? Wie viel Geld bekommen Sie im Pflegefall vom Staat? Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus? Muss man für seine Eltern zahlen, wenn deren Rente nicht reicht? Mehr dazu in diesem Videobeitrag zur Studie Pflegeabsicherung.
Wenn die eigenen Eltern alt werden, stellen sich viele Kinder früher oder später die eine große Frage: Wären sie in einem Pflegeheim vielleicht besser versorgt? Doch die Arbeit in der Altenpflege hat einen schlechten Ruf. Überarbeitete Pflegerinnen und Pfleger, wenig Zeit für die Seniorinnen und Senioren: Wie gut sind Menschen im Alter dort wirklich aufgehoben? Dieser Frage will Reporter Eric Mayer für WISO auf den Grund gehen und packt einen Tag lang als Altenpfleger im Seniorenheim mit an.
Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung kann die Finanzierungslücke zumindest zum Teil schließen. Die gesetzlichen Vorgaben geben allen Bürgern einen Rechtanspruch auf das neue Produkt. Dank unbürokratischer Rahmenbedingungen ist der Zugang zu besonders günstigen Bedingungen möglich. Es bietet allen die Chance, Hilfebedürftigkeit im Pflegefall zu verhindern und einen Rückgriff auf Zahlungspflichten der Angehörigen zu vermeiden.
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Die Private Pflegepflichtversicherung - Info-Broschuere
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