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Mietnomaden-Versicherung für Gewerbekunden

Risikominimierung des Vermieters durch die Mietnomaden-Versicherung für Gewerbekunden

Boss-Assekuranz Berlin - Mietnomaden-Versicherung für Gewerbekunden

Die Horrorvision eines jeden Vermieters…

Mietnomaden ziehen in ein Mietobjekt mit der festen Absicht, keine Miete zu zahlen. Sie wissen, dass es lange dauern kann, sie wieder los zu werden. Oft beschädigen sie außerdem noch mutwillig die Wohnung oder lassen sie verwahrlosen.

Mietnomaden vor Abschluss des Mietvertrages zu erkennen, ist schwer, sie wieder aus der eigenen Immobilie herauszubekommen meist langwierig und finanziell belastend.

Nach der Kündigung vergehen oft 6 bis 12 Monate und in dieser Zeit werden weder die Miete noch die Nebenkosten gezahlt. Wird auch noch das Mietobjekt selbst beschädigt, summiert sich der finanzielle Verlust durch die Mietnomaden schnell auf einen häufig fünfstelligen Betrag.

Besonders schlimm wird es, wenn bei einer Immobilienfinanzierung die Mieteinnahmen fest einkalkuliert wurden. Bleiben diese dann aus, kann die gesamte Finanzierung kippen.

Die Lösung für gewerbliche Vermieter

Eine Mietnomaden-Versicherung für Gewerbekunden – der Zusatzschutz für Vermieter vor den finanziellen Schäden durch Mietnomaden.

Was ist versichert?

Die Mietnomaden-Versicherung leistet Entschädigung für den Mietausfallschaden (optional auch Sachschaden) der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch Räume im Gebäude und Nebengebäude, die ausschließlich dieser Wohnung zuzurechnen sind.

Leistungen der Mietnomaden-Versicherung für Gewerbekunden

Miet- und Mietnebenkostenausfall ab der Kündigung für die Zeit, in welcher der „Mieter” die Wohnung weiterhin nutzt und die übliche Mietkaution aufgebraucht ist, insbesondere:

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
  • Ersatz bei Ausfall von Miet- und laufenden Mietnebenkosten-Zahlungen für 6 oder 12 Monate wählbar (nach Aufbrauch der Kaution)
  • Sachschäden durch mutwillige Beschädigung oder bei Abhandenkommen infolge eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens (Versicherungssumme 10.000 bis 50.000 Euro)
  • Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Erstattung von Reinigungs- und Renovierungskosten
  • Übernahme von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten
  • Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung
  • Ungezieferbefall, z.B. durch Ratten, Mäuse oder Schaben infolge von Verunreinigungen
  • Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung, z.B. durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder den Tod des Mieters

Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20% des Schadens (min. 250, max. 1.000 Euro)

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

  • Neues Mietverhältnis: Versicherungsschutz besteht sofort ab Vertragsabschluss
  • Bestehendes Mietverhältnis: nach Ablauf von sechs Monaten

Das besondere Highlight

Ist die Immobilie nach der Räumung wegen einer erforderlichen Sanierung oder Renovierung nicht vermietbar, wird zusätzlich für die Dauer von 2 Monaten Entschädigung für den Ausfall der Kaltmiete für die Zeit dieser Arbeiten geleistet.

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Es können nicht alle denkbaren Fälle versichert werden, denn dann wäre der Beitrag nicht bezahlbar. Deshalb sind nicht mitversichert insbesondere:

  • Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind
  • die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen
  • Verschleiß oder Abnutzung
  • Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes, d. h. innerhalb der Wartezeit eingetreten sind (§ 8 BBMN 2010)
  • Mietausfall von Wohnungen, die im Zeitraum von 6 Monaten vor Beginn des Vertrages nicht vermietet waren (außer Leerstand durch Mieterwechsel bis max. 1 Monat) oder wenn in diesem Zeitraum bereits Mietrückstände bestanden

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren (§ 2 BB MN 2010).

Mietnomaden-Versicherung für Gewerbekunden – Wie geht´s weiter?

Weitere Infos erhalten Sie im Video und unter Downloads.
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Innovativer Schutz für Wohneigentum

Nicht selten sind bei Immobilienfinanzierungen laufende Mieteinnahmen fest einkalkuliert. Doch was passiert, wenn die Einnahmen ausbleiben oder durch Vandalismus sogar noch weitere Kosten hinzukommen? So genannte Mietnomaden zahlen die Miete nicht, lassen Wohnungen verkommen und suchen sich in einer Nacht- und Nebelaktion die nächste Bleibe. Zurück bleibt der Vermieter, der für den Schaden aufkommen muss. Gerade bei privaten Vermietern, die ihre Altersvorsorge mit der Immobilie sichern wollten, können Mietnomaden die Existenz bedrohen. Die innovative Rhion Mietnomaden-Versicherung hilft: Sie leistet bei Mietausfällen und sichert den Vermieter gegen Schäden an der Immobilie ab.


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