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Bis zum ersatzlosen Wegfall im Jahr 2004 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld. Auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hatten nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) diesen Anspruch. Starb ein Versorgungsrentenberechtigter, hatten der überlebende Ehegatte und die Abkömmlinge Anspruch auf Sterbegeld. Dieser Anspruch ist lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 20.07.2011 ebenfalls ersatzlos weggefallen (BVerfG – IV ZR 198/04). Nur noch der überlebende Ehegatte eines Beamten hat – unter bestimmten Voraussetzungen – auch heute noch Anspruch auf Sterbegeld. Es beträgt im Regelfall das Zweifache der letzten Dienst-, Anwärter- oder Ruhegehaltsbezüge des verstorbenen Beamten bzw. Ruhestandsbeamten. Für alle anderen ist eine Absicherung nur noch durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung möglich.
Ein Trauerfall bringt oft hohe finanzielle Belastungen mit sich: Allein für die Kosten rund um eine Bestattung fallen schnell 5.000 bis 10.000 EUR an. Auch eine Erbschaftssteuer muss ggf. bezahlt werden. Das Barmenia SterbeGeld Plus bietet einen lebenslangen Todesfallschutz und bietet so durch die Zahlung eines Sterbegeldes die Möglichkeit, anfallende Kosten im Todesfall abzusichern.
Bestatterleistungen (Sarg, Feuerbestattung/Urne) | 2.500 EUR |
Friedhofsgebühren | 2.500 EUR |
Steinmetz | 3.500 EUR |
Friedhofsgärtner (Grabpflege etc. pro Jahr) | 250 EUR |
Florist | 300 EUR |
Sonstige Kosten (Urkundengebühren, Todesanzeige etc.) | 1.200 EUR |
Gesamtkosten | 10.250 EUR |
Weitere Infos, alle Bedingungen und ausführliche Produktbeschreibungen finden Sie im Onlinerechner.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Wie Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
Nutzen Sie dafür die Buttons „Terminvereinbarung“ oder „Angebotsanforderung“, senden Sie uns Ihre Fragen mit dem Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
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