Mit unseren Versicherungskonzepten sichern wir Firmenkunden, Gewerbetreibende und Freiberufler verständlich, transparent und kostengünstig ab, egal ob als Rundumschutz in Form einer All-Risk-Umsatzpolice, als Multi-Risk-Produkt oder als klassische Einzelpolice. Da jede Absicherung Sie Geld kostet, sollten Sie nur den Versicherungsschutz abschließen, den Sie tatsächlich benötigen. Dabei unterstützen wir Sie – mit unserer Erfahrung aus mehr als einem Vierteljahrhundert.
Freiberufler benötigen besonderen Versicherungsschutz. Die Unterscheidung von privaten und freiberuflichen Kunden ist nicht immer eindeutig, denn das Spektrum der Versicherungen erstreckt sich vom privaten Bereich bis hin zu den betrieblichen Versicherungen. Als Beispiel angeführt sei hier die Hausratversicherung mit dem betrieblich genutzten Arbeitszimmer.
Für viele Freiberufler gelten Sonderregelungen, die für fast alle Versicherungsbereiche gelten. Dazu zählen nicht nur die Kranken- und Renten-, sondern auch die Pflegeversicherung, die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung. Generell kann sich ein Freiberufler gleichermaßen versichern wie ein Angestellter. Anders als bei Angestellten besteht bei Freiberuflern jedoch größtenteils Versicherungfreiheit.
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Aufgrund der besonderen Anforderungen und Versicherungsprodukte werden Versicherungen für Unternehmen in der Regel separat betrachtet. Viele Versicherer trennen zusätzlich zwischen Gewerbe- und Industrieversicherung. Zusätzlich zu auch im Privatbereich üblichen Sach- und Haftpflichtversicherungen sind zum Beispiel die folgenden Produkte für die Gewerbe-/Industrieversicherung typisch:
Bei sogenannten schweren Risiken, kann von mehreren Versicherungsgesellschaften ein Versicherungspool oder Konsortium gebildet werden. Dabei beteiligen sich mehrere Versicherer anteilig (festgelegt in Prozent) an einem einzelnen Versicherungsvertrag. Es besteht Anspruch auf die Versicherungsprämie nur gemäß dem gezeichneten Anteil, gleichzeitig müssen sich die Versicherer auch an Schadenzahlungen nur mit dem vorher festgelegten Prozentsatz beteiligen.
Der Versicherer mit der höchsten Beteiligungsquote wird als Führender Versicherer oder Konsortialführer bezeichnet. Dieser ist Hauptansprechpartner für den Versicherungsnehmer und übernimmt beispielsweise die Schadenabwicklung. Die weiteren beteiligten Versicherer sind in der Regel nur bei deckungserheblichen Angelegenheiten mit zu benachrichtigen (z. B. bei der Erhöhung der Versicherungssumme).
Je nach Schwere des Risikos können die Konsortien regelmäßig auch aus fünf oder mehr Versicherern bestehen, die sich jeweils nur mit einem geringen Prozentsatz an dem Vertrag beteiligen. Einige Versicherer haben sich ausschließlich auf die untergeordnete Beteiligung an Versicherungsverträgen spezialisiert, da sie aufgrund eingeschränkter finanzieller Mittel oder fehlender fachlicher Kapazitäten keine Versicherungsverträge managen können.
Die Bildung von Konsortien wird kartellrechtlich regelmäßig kritisiert, da sich hier mehrere Versicherer auf gleichlautende Versicherungsprämien und Deckungsinhalte einigen. Im Prinzip handelt es sich dabei um Preisabsprachen. Bislang gibt es hierzu jedoch keine Einschränkungen von Seiten des Gesetzgebers, da zum einen der Wettbewerb zwischen den Versicherern weiterhin gewahrt bleibt und zum anderen viele Risiken nicht von einem Versicherer alleine getragen werden können.
Ein weiterer Spezialfall der Industrieversicherung sind die sogenannten Internationalen Versicherungsprogramme. Diese Programme bieten für weltweit aufgestellte Unternehmen einheitliche Versicherungslösungen an. Im Wesentlichen betrifft dies die Sach- und Haftpflichtversicherungen. Bei der Ausgestaltung dieser Programme ist eine Vielzahl von nationalen Versicherungsvorschriften und -besonderheiten zu berücksichtigen. So gibt es in diversen Ländern Pflichtversicherungsregelungen oder staatlich festgelegte Prämiensätze. Aufgrund der Komplexität können nur internationale Versicherungskonzerne solche Versicherungsprogramme anbieten. Kunden greifen zur Unterstützung häufig auf Versicherungsmakler mit einem internationalen Netzwerk zurück.
Die Ausgestaltung der internationalen Versicherungsprogramme ergibt sich aus den rechtlichen Vorschriften in einzelnen Staaten. In vielen Ländern darf Versicherungsschutz nur durch lokal zugelassene Versicherungsgesellschaften gewährt werden, zudem müssen Pflichtversicherungen (Z. B. Nachbarschaftshaftpflicht in Italien) berücksichtigt werden. Ein internationales Programm muss somit den lokalen Besonderheiten gerecht werden als auch einen weltweit einheitlichen Versicherungsschutz bieten.
Dies wird durch die Kombination von lokalen Versicherungspolicen und einem Master-Vertrag sichergestellt. Die lokalen Versicherungsverträge basieren auf örtlichen Versicherungskonzepten und erfüllen die rechtlichen Vorgaben. Der Master-Vertrag bietet Versicherungsschutz für Schadenfälle, die von lokalen Versicherungsverträgen nicht/nicht ausreichend gedeckt werden. Dabei erweitert der Master-Vertrag den Deckungsumfang der Lokalpolicen sowohl hinsichtlich Versicherungsbedingungen (Difference in Conditions (DIC)) als auch der Versicherungssummen (Difference in Limits (DIL)). Da es nicht sinnvoll ist, die Versicherungsverträge in jedem Land bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abzuschließen, zeichnet ein Versicherungskonzern (bzw. Konsortium) sowohl den Master-Vertrag als auch die diversen Lokalpolicen. Um entsprechende bilanzielle Abgrenzungen zu erreichen und eine einheitliche Betrachtung von Prämien und Schäden zu ermöglichen, wird das Prinzip des Fronting angewandt. In jedem Land schließt das lokale Versicherungsunternehmen einen Rückversicherungsvertrag mit dem Versicherer ab, der auch den Master-Vertrag zeichnet (Dieser hat in aller Regel seinen Sitz in dem Land, in dem auch der Hauptsitz der versicherten Unternehmensgruppe liegt). Da die lokalen Verträge in der Regel zu 100 % rückversichert werden, verbleiben faktisch kein Risiko und keine Versicherungsprämie bei den einzelnen lokalen Versicherungsgesellschaften. Für die administrative Tätigkeit erhalten die lokalen Versicherer lediglich eine Geschäftsgebühr, die sogenannte Fronting-Fee.
Quelle: Wikipedia-2016.11.06
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