Das Thema „Dienstunfähigkeit“ wird von vielen Beamten noch immer verharmlost. Gerade nach der Lebenszeitverbeamtung wird hier gerne von einer „Vollkasko-Absicherung“ im Ernstfall ausgegangen.
Die wenigsten Beamten wissen wirklich, wie hoch ihre Bezüge im Falle einer Dienstunfähigkeit (DU) tatsächlich ausfallen würden. Auch die schlechte Versorgungssituation von Beamten auf Widerruf bzw. auf Probe ist vielen Betroffenen unbekannt.
Berufsunfähigkeit ist nicht Dienstunfähigkeit. Beamte werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“ geschrieben. Dienstunfähig ist ein Beamter, „wenn er aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen und körperlichen Kräfte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu tun”.
Meist wird die Dienstunfähigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt. Auf dieser Basis wird der Beamte dann je nach Status (Beamter auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf) in den Ruhestand versetzt oder entlassen.
Wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird, erhält er keine Rente, sondern ein sogenanntes Ruhegehalt – allerdings hat man darauf i. d. R. erst nach einer 5-jährigen Wartezeit einen Anspruch.
Konkret bedeutet dies: Junge Beamte erhalten bei Eintritt der Dienstunfähigkeit in den ersten Berufsjahren kein Ruhegehalt! Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr an und erreicht nach 40 Jahren 71,75 % des letzten ruhegehaltsfähigen Gehalts – ein beachtliches Niveau, das jedoch meist erst kurz vor dem Pensionsalter erreicht wird.
In der Zeit davor ist die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit deutlich geringer und die Versorgungslücke entsprechend groß (Mindestversorgung). Vor dem Hintergrund der derzeitigen Staatsfinanzen weiß zudem niemand, ob dieses hohe Niveau auch zukünftig erhalten bleibt. 2010 wurde die Höhe des Ruhegehalts nach 40 Dienstjahren bereits von 75 % auf jetzt 71,75 % abgesenkt! Und: Sie müssen es in voller Höhe wie Arbeitslohn versteuern.
Um einen Einkommensverlust im Falle der Dienstunfähigkeit auffangen zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel nur dringend zu empfehlen.
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Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
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Was passiert, wenn Sie als Beamter dienstunfähig werden? Die finanzielle Absicherung über den Dienstherrn ist selten ausreichend, um den Lebensstandard für sich und die Familie zu halten. Erfahren Sie in diesem Video, was Sie beachten müssen und warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt erforderlich ist.
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Bausteine der Invaliditaetsabsicherung-01.2021