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Private Krankenversicherung Beamte


BESONDERHEITEN BEI BEAMTEN

Beamte sind von normalen Arbeitnehmern komplett abzugrenzen, da diese nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, sondern in einem Beamtenverhältnis, das einem besonderen öffentlich- rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis entspricht (§4 BBG). Dazu gehören z. B. Finanzbeamte, Lehrer, Mitarbeiter bei städtischen Einrichtungen, aber auch Soldaten, Polizisten und Vollzugsbeamte. Das Beamtenverhältnis beginnt mit der Ernennung und endet mit der Entlassung. Die Möglichkeit zu kündigen bzw. gekündigt zu werden, besteht aber nicht. Mit diesem besonderen Treueverhältnis gehen viele Pflichten einher, die beide Seiten gegenüber dem anderen zu erfüllen haben. Eine der Pflichten, die der Dienstherr gegenüber seiner Bediensteten zu erfüllen hat, ist die teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall. Hier gibt es jedoch verschiedene Formen, welche wir Ihnen folgend genauer erläutern möchten.

PKV - PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG BEAMTE

Beamte erhalten im Regelfall eine anteilige Erstattung anfallender Behandlungskosten in Form der Beihilfe. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfesatz. Die Höhe des Satzes ist abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften – kinderreiche Beamte und Pensionäre erhalten eine höhere Erstattung. Auch Ehegatten und Kinder eines Beamten haben über diesen grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe (keine eigene Krankenversicherung bzw. noch vorhandene Kindergeldberechtigung vorausgesetzt). Dadurch müssen Sie als Privatversicherte lediglich eine Restkostenversicherung abschließen. Der Erstattungssatz kann bei solchen Tarifen auch an die Beihilfegegebenheiten angepasst werden (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand).

GKV – GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG BEAMTE

Staatsdiener können sich aber auch bei der GKV absichern. In diesem Fall entfällt jedoch der Anspruch auf Beihilfe. Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr beim Beamten nicht zwingend die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge. Nur einige Bundesländer bieten ihren GKV-versicherten Beamten ein Zuschuss-Modell an – die sogenannte „pauschale Beihilfe“. Derzeit wird der Zuschuss für Beamte in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen ausbezahlt. Dieser orientiert sich am Arbeitgeberanteil zur GKV – der Dienstherr übernimmt also die Hälfte der Beiträge. Diese werden dann zusammen mit der Besoldung ausbezahlt. Wichtig: Die Entscheidung, sich in der GKV zu versichern, ist unwiderruflich. Ein Wechsel in die klassische Beamtenversicherung der PKV ist somit ausgeschlossen.

EINSCHRÄNKUNGEN DER BEIHILFE

Wie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, werden auch in der Beihilfe nicht immer alle Kosten voll übernommen. Je nach Bundesland gibt es in Teilbereichen verschiedene Einschränkungen, die beachtet werden sollten. Hierunter können zum Beispiel Kürzungen beim Zahnersatz, bei Brillengläsern und -fassungen oder bei Schutzimpfungen oder auch Selbstbehalte für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte fallen. Diese Regelungen wurden sowohl in der Beihilfeverordnung des Bundes als auch in den Ländergesetzen an verschiedenen Stellen festgeschrieben. Es werden also nicht automatisch alle Aufwendungen erstattet, sodass man in einigen Bereichen Zuzahlungen leisten muss. Diese Zuzahlungen können mit dem Abschluss eines leistungsstarken Restkostenergänzungstarifs vermieden werden. Des Weiteren empfehlen wir den Abschluss eines PKV-Tarifs, der nicht auf die Höchstsätze amtlicher Gebührenordnungen begrenzt.

Wie erfolgt die Beitragsberechnung in der PKV?

  • Die PKV-Vollversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge die abhängig sind vom gewählten Leistungsumfang
  • Im Gegensatz zur GKV, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erhebt, werden die Beiträge der PKV nach der versicherten Leistung berechnet – in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsbeginn
  • Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die ausreichen, um die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen

Private Krankenversicherung Beamte – Wie geht´s weiter?

Weitere Infos erhalten Sie in den Videos und unter Downloads
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
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Die Beitragskalkulation in der PKV

Wie werden die Beiträge für die Private Krankenversicherung Beamte berechnet? Was sind Alterungsrückstellungen und wie funktionieren sie? Diese und weitere Fragen zur Beitragskalkulation in der PKV werden im Video beantwortet.


PKV: Was Versicherte darüber denken

Dem Wettbewerb der Systeme von PKV und GKV verdanken wir die beste Gesundheitsversorgung in Europa. In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert. Eine private Krankenversicherung haben knapp 9 Millionen Menschen abgeschlossen. Wer möchte im Krankheitsfall nicht privat krankenversichert sein und von den vielen Annehmlichkeiten profitieren wie z.B. freie Arzt- und Krankenhauswahl, schnelle Arzttermine, beste medizinische Versorgung, Heilpraktikerbehandlung, Behandlung durch den Chefarzt, keine Zuzahlungen bei Medikamenten etc. Wie denken die Versicherten über ihre Private Krankenversicherung? Die Antworten erhalten Sie im Video.

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Downloads

Beihilfe-und-Heilfuersorge-01.2023
Krankenvollversicherung
Beitragskalkulation in der PKV
Sozialtarife_der_PKV-Standardtarif-Basistarif-02.2022-1.pdf
PKV - Auf einen Blick
PKV im Studium
Oeffnungsaktion der PKV fuer Beamte und Angehoerige 07.2020
Krankenversicherung-im-Alter-01.2023.pdf

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