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Beamte sind von normalen Arbeitnehmern komplett abzugrenzen, da diese nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, sondern in einem Beamtenverhältnis, das einem besonderen öffentlich- rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis entspricht (§4 BBG). Dazu gehören z. B. Finanzbeamte, Lehrer, Mitarbeiter bei städtischen Einrichtungen, aber auch Soldaten, Polizisten und Vollzugsbeamte. Das Beamtenverhältnis beginnt mit der Ernennung und endet mit der Entlassung. Die Möglichkeit zu kündigen bzw. gekündigt zu werden, besteht aber nicht. Mit diesem besonderen Treueverhältnis gehen viele Pflichten einher, die beide Seiten gegenüber dem anderen zu erfüllen haben. Eine der Pflichten, die der Dienstherr gegenüber seiner Bediensteten zu erfüllen hat, ist die teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall. Hier gibt es jedoch verschiedene Formen, welche wir Ihnen folgend genauer erläutern möchten.
GKV – GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG BEAMTE
Staatsdiener können sich aber auch bei der GKV absichern. In diesem Fall entfällt jedoch der Anspruch auf Beihilfe. Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr beim Beamten nicht zwingend die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge. Nur einige Bundesländer bieten ihren GKV-versicherten Beamten ein Zuschuss-Modell an – die sogenannte „pauschale Beihilfe“. Derzeit wird der Zuschuss für Beamte in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen ausbezahlt. Dieser orientiert sich am Arbeitgeberanteil zur GKV – der Dienstherr übernimmt also die Hälfte der Beiträge. Diese werden dann zusammen mit der Besoldung ausbezahlt. Wichtig: Die Entscheidung, sich in der GKV zu versichern, ist unwiderruflich. Ein Wechsel in die klassische Beamtenversicherung der PKV ist somit ausgeschlossen.
EINSCHRÄNKUNGEN DER BEIHILFE
Wie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, werden auch in der Beihilfe nicht immer alle Kosten voll übernommen. Je nach Bundesland gibt es in Teilbereichen verschiedene Einschränkungen, die beachtet werden sollten. Hierunter können zum Beispiel Kürzungen beim Zahnersatz, bei Brillengläsern und -fassungen oder bei Schutzimpfungen oder auch Selbstbehalte für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte fallen. Diese Regelungen wurden sowohl in der Beihilfeverordnung des Bundes als auch in den Ländergesetzen an verschiedenen Stellen festgeschrieben. Es werden also nicht automatisch alle Aufwendungen erstattet, sodass man in einigen Bereichen Zuzahlungen leisten muss. Diese Zuzahlungen können mit dem Abschluss eines leistungsstarken Restkostenergänzungstarifs vermieden werden. Des Weiteren empfehlen wir den Abschluss eines PKV-Tarifs, der nicht auf die Höchstsätze amtlicher Gebührenordnungen begrenzt.
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Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
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Wie werden die Beiträge für die Private Krankenversicherung Beamte berechnet? Was sind Alterungsrückstellungen und wie funktionieren sie? Diese und weitere Fragen zur Beitragskalkulation in der PKV werden im Video beantwortet.
Dem Wettbewerb der Systeme von PKV und GKV verdanken wir die beste Gesundheitsversorgung in Europa. In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert. Eine private Krankenversicherung haben knapp 9 Millionen Menschen abgeschlossen. Wer möchte im Krankheitsfall nicht privat krankenversichert sein und von den vielen Annehmlichkeiten profitieren wie z.B. freie Arzt- und Krankenhauswahl, schnelle Arzttermine, beste medizinische Versorgung, Heilpraktikerbehandlung, Behandlung durch den Chefarzt, keine Zuzahlungen bei Medikamenten etc. Wie denken die Versicherten über ihre Private Krankenversicherung? Die Antworten erhalten Sie im Video.
Beihilfe-und-Heilfuersorge-01.2023
Krankenvollversicherung
Beitragskalkulation in der PKV
Sozialtarife_der_PKV-Standardtarif-Basistarif-02.2022-1.pdf
PKV - Auf einen Blick
PKV im Studium
Oeffnungsaktion der PKV fuer Beamte und Angehoerige 07.2020
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