Mietnomaden ziehen in ein Mietobjekt ein, mit der festen Absicht, keine Miete zu zahlen. Sie wissen, dass es lange dauern kann, sie wieder los zu werden. Oft beschädigen sie außerdem noch mutwillig die Wohnung oder lassen sie verwahrlosen. Mietnomaden vor Abschluss des Mietvertrages zu erkennen, ist schwer, sie wieder aus der eigenen Immobilie herauszubekommen meist langwierig und finanziell belastend.
Nach der Kündigung vergehen oft 6 bis 12 Monate und in dieser Zeit werden weder die Miete noch die Nebenkosten gezahlt. Wird auch noch das Mietobjekt selbst beschädigt, summiert sich der finanzielle Verlust durch die Mietnomaden schnell auf einen häufig fünfstelligen Betrag.
Besonders schlimm wird es, wenn bei einer Immobilienfinanzierung die Mieteinnahmen fest einkalkuliert wurden. Bleiben diese dann aus, kann die gesamte Finanzierung kippen.
Häufig ist der Ertrag aus der vermieteten Immobilie beim privaten Vermieter als Bestandteil der Altersvorge fest eingeplant. Fällt die Zahlung dann aus den vorgenannten Gründen aus, muss er auf einen Teil seiner fest eingeplanten Renteneinkünfte verzichten.
Eine Mietnomadenversicherung Privatkunde bei der Rhion-Versicherung – der Zusatzschutz für Vermieter vor den finanziellen Schäden durch Mietnomaden.
Rhion leistet Entschädigung für den Mietausfallschaden (optional auch Sachschaden) der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch Räume im Gebäude und Nebengebäude, die ausschließlich dieser Wohnung zuzurechnen sind.
Miet- und Mietnebenkostenausfall ab der Kündigung für die Zeit, in welcher der „Mieter” die Wohnung weiterhin nutzt und die übliche Mietkaution aufgebraucht ist, insbesondere:
Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20% des Schadens (min. 250, max. 1.000 Euro)
Ist die Immobilie nach der Räumung wegen einer erforderlichen Sanierung oder Renovierung nicht vermietbar, wird zusätzlich für die Dauer von 2 Monaten Entschädigung für den Ausfall der Kaltmiete für die Zeit dieser Arbeiten geleistet.
Es können nicht alle denkbaren Fälle versichert werden, denn dann wäre der Beitrag nicht bezahlbar. Deshalb sind nicht mitversichert insbesondere:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren (§ 2 BB MN 2010).
Weitere Infos erhalten Sie im Video und unter Downloads.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Ihre Immobilien versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
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Nicht selten sind bei Immobilienfinanzierungen laufende Mieteinnahmen fest einkalkuliert. Doch was passiert, wenn die Einnahmen ausbleiben oder durch Vandalismus sogar noch weitere Kosten hinzukommen? So genannte Mietnomaden zahlen die Miete nicht, lassen Wohnungen verkommen und suchen sich in einer Nacht- und Nebelaktion die nächste Bleibe. Zurück bleibt der Vermieter, der für den Schaden aufkommen muss. Gerade bei privaten Vermietern, die ihre Altersvorsorge mit der Immobilie sichern wollten, können Mietnomaden die Existenz bedrohen. Die innovative Rhion Mietnomaden-Versicherung hilft: Sie leistet bei Mietausfällen und sichert den Vermieter gegen Schäden an der Immobilie ab.
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