Warum brauche ich eine private Unfallversicherung?
Die meisten Unfälle ereignen sich nach wie vor in der Freizeit, in der kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht.
Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder auch dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen, wenn man z.B. seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Mit der privaten Unfallversicherung kann man diese Lücke schließen und entstehende Einbußen beim Einkommen ausgleichen.
Was ist ein Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unerwartet auf den Körper einwirkendes Ereignis, das eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung zur Folge hat.
Wer kann eine private Unfallversicherung abschließen?
Jede Person kann direkt ab Geburt versichert werden.
Wann und wo gilt die Unfallversicherung?
Die meisten Verträge in der privaten Unfallversicherung gelten weltweit 24/7, also rund um die Uhr. Unfälle in der Freizeit werden ebenso erfasst, wie Unfälle während der Arbeitszeit.
Welche Leistungen bietet die private Unfallversicherung?
Diese Leistungsarten können Sie in einem leistungsstarken Tarif versichern:
Invaliditätsleistung
Invaliditäts-Kapitalleistung
Unfallrente
Krankenhaustagegeld
Genesungsgeld (automatisch versichert, wenn Sie ein Krankenhaustagegeld gewählt haben)
Todesfallleistung
Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz der versicherten Person besteht für Unfälle verursacht durch
Bewusstseinsstörungen z.B. epileptische Anfälle
das vorsätzliche Begehen einer Straftat oder der Versuch
unmittelbar oder mittelbar verursachte Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
das Führen eines Luftfahrzeuges z.B. Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger
die Zugehörigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges z.B. Funker, Bordmechaniker, Flugbegleiter
berufliche Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuüben sind z.B. Luftfotograf, Sprühflüge zur Schädlingsbekämpfung
die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen
Kernenergie, unmittelbar oder mittelbar
Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
Gesundheitsschäden durch Strahlen
Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person
Aufhebung/Einschränkung von Ausschlüssen
In den Versicherungsbedingungen sind die Versicherungsausschlüsse geregelt.
Von diesen Ausschlüssen gelten etliche Ausnahmen, in denen die BOSS-ASSEKURANZ Unfallversicherung trotzdem leistet.
Hier die wichtigsten Fälle, für die wir Versicherungsschutz bieten:
Mitversicherung von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen (beim Lenken von Kfz gilt die Mitversicherung bis zu einem Blutalkoholgehalt unter 1,3 ‰)
Mitversicherung von Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente
Der Ausschluss „Bewusstseinsstörungen“ wird nicht angewendet bei
– Herzinfarkt
– Schlaganfall
– Herz- oder Kreislaufstörungen
– epileptischen Anfällen und anderen Krampfanfällen
Bewusstseinsstörungen, die durch die unfreiwillige Verabreichung von sog. K.-o.-Tropfen verursacht werden
Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Schlafwandeln und das Einschlafen durch Übermüdung gelten nicht als Bewusstseinsstörung
Für eine Todesfallleistung bis zum Betrag von 5.000 EUR wird der Ausschluss „Bewusstseinsstörungen“ nicht angewendet (das gilt nicht beim Führen eines Kfz ab 1,3 ‰ Blutalkoholgehalt)
Unfälle bei Raufereien und Schlägereien sind mitversichert, wenn die versicherte Person nicht der Urheber war
Unbefugter Gebrauch eines Kfz durch Minderjährige oder entmündigte Erwachsene
Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper durch Minderjährige oder entmündigte Erwachsene
– Voraussetzung ist jedoch, dass mit dem Feuerwerkskörper keine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde
Kitesurfen
Fahrtveranstaltungen (Ziel ist die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit) sind versichert (z. B. Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs-, Ballonverfolgungsfahrten und Sicherheitstrainings)
Gelegentliche Fahrten mit Leihkarts auf Kartanlagen sind versichert (nur in Europa)
Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser-, Maserstrahlen und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind versichert
Versicherungsschutz besteht für
– folgende Infektionen:
Borreliose, Bruccellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epidemische
Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, FSME (Frühsommer Meningo-Enzephalitis), Gelbfieber, Hirnhautentzündung
(Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pocken, Röteln,
Scharlach, Schlafkrankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus, Windpocken) nach einer Wartezeit von 3 Monaten
– Tetanus (Wundstarrkrampf), Tollwut
– Impfschäden nach einer Schutzimpfung (Wartezeit 3 Monate),
– Infektionen durch geringfügige Haut-/Schleimhautverletzungen, wenn das ursächliche Ereignis innerhalb 4 Wochen angezeigt wurde (Wartezeit 3 Monate),
– Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen einschließlich Blutvergiftungen und Wundinfektionen,
– Nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen und anderen Haut- oder Schleimhautverletzungen einschließlich allergischer Reaktionen. Eine stationäre Desensibilisierungsmaßnahme auf Grund einer solchen allergischen Reaktion gilt als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt
Mitversicherte Leistungen in der BOSS-ASSEKURANZ Unfallversicherung
Mitversichert sind auch folgende Ereignisse und Gesundheitsschäden:
Ertrinken
Tauchtypische Gesundheitsschäden z. B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung – wir leisten auch für die Behandlung in einer Dekompressionskammer
Erfrierungen
Gesundheitsschäden durch Sonnenbrand und Sonnenstich
Unfreiwilliger Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug (auch Ersticken)
Bewusst in Kauf genommene Gesundheitsschäden wegen der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
Gesundheitsschädigungen durch allmähliche Einwirkung von Gasen und Dämpfen, Staubwolken und Säuren (nicht aber Berufs-/Gewerbekrankheiten)
Vergiftungen (durch Einnahme schädlicher Stoffe) – auch Nahrungsmittelvergiftungen sind versichert
Durch erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen verursachte
– Bauch- oder Unterleibs- und Knochenbrüche,
– Verrenkungen von Gelenken,
– Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken,
– sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, nicht aber Schädigung der Bandscheiben und Verletzungen an Kopf, Lunge und Herz und Blutungen innerer Organe
Oberschenkelhals- und Armbruch sind – unabhängig von der Ursache (also auch durch Krankheit) – versichert
Gesundheitsschädigungen durch nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge Entführung/Geiselnahme
Generell im Versicherungsschutz der BOSS-ASSEKURANZ Unfallversicherung enthaltene Leistungen
Rehabilitations-Management-Serviceleistungen bis 10.000 EUR
Bergungskosten inklusive Rücktransportkosten ohne Begrenzung
Beihilfe für eine Kur (10.000 EUR) und stationäre Reha-Maßnahme (10.000 EUR)
Sofortleistung bei bestimmten Schwerverletzungen bis 25.000 EUR
Zusätzliche Leistung bei Schwerverletzungen nach Hausbau/-kauf in den letzten 5 Jahren vor dem Unfall
– gestaffelt bis auf 25.000 EUR
Komageld: 30 EUR ab dem ersten Tag für längstens 3 Jahre
Kosten für kosmetische Operationen einschließlich Zahnersatzkosten für alle natürlichen Zähne bis 100.000 EUR
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen ab 50 %-iger Invalidität bis zu 50.000 EUR (z. B. für den Umbau von Kfz und Wohnung oder Umzug)
Kostenbeteiligung – bis 3 Jahre nach dem Unfall – für
– ärztlich verordnete medizinische Hilfsmittel (z. B. für Arm-/Beinprothese, Geh-/Stützapparate, Roll-/Krankenfahrstuhl)
– künstliche Organe und Organtransplantationen
Umschulungsmaßnahmen – Kostenerstattung bei Durchführung einer staatlich anerkannten Umschulung wegen unfallbedingter Berufsunfähigkeit bis 20.000 EUR
Haushaltshilfegeld bis 50 EUR je Tag, längstens für 30 Tage
Psychologische Soforthilfe nach Überfall/Geiselnahme (Kostenübernahme für die ersten 10 Sitzungen)
Kosten für psychologische Unterstützung der versicherten Person werden bis 1.000 EUR übernommen, wenn Anspruch auf Sofortleistungen bei Schwerverletzungen besteht
Volle Kostenübernahme – bis 6 Monate – für Nachhilfeunterricht versicherter Kinder
Beistandsleistungen des Barmenia-Assistance-Centers (z. B. 24-Stunden-Informationsdienst und viele Hilfen bei Notfällen im In- und Ausland)