Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter. Natürlich sind etwa 90 % aller Pflegefälle im Land älter als 65 – dennoch kann es jeden treffen. Wie so oft bei den Bausteinen der Invaliditätsabsicherung gilt auch hier: je jünger Sie bei Abschluss sind, desto preiswerter ist der Schutz.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkaskoversicherung, denn sie leistet in der höchsten Stufe nur 1.550 Euro. Dem stehen monatliche Kosten für einen Pflegeheimplatz gegenüber, die sich im Landesdurchschnitt auf 3.360 Euro belaufen.
Der Eigenanteil läge damit bei 1.810 Euro. Diese Lücke kann selbst ein „normaler“ Erwerbstätiger mit dem Einkommen nicht auffüllen, das er im aktiven Berufsleben erhielt. Das hat er als Pflegefall natürlich gar nicht mehr – und als Rentner auch nicht…
Weshalb brauchen Sie überhaupt eine private Pflegeergänzung? Aus einem ganz einfachen Grund: Weil die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um damit einen Heimplatz bezahlen zu können.
In Pflegestufe I mag eine Pflege daheim durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst noch vorstellbar sein, spätestens ab Pflegestufe II ist dies dauerhaft nur noch schwerlich möglich. Es scheitert meist schon an den baulichen Gegebenheiten.
Stellen Sie sich einfach mal vor, wie jemand versucht, Sie mit einem Badelift in Ihre Badewanne zu rangieren. Im Regelfall ist der Platz dafür einfach nicht vorhanden. Auch der zeitliche Aufwand, der in diesen höheren Pflegestufen nötig ist, um dem Patienten ein würdiges Dasein zu ermöglichen, kann kaum von einem Angehörigen aufgebracht werden.
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Können die Heimkosten nicht aus Ihren Einkünften und Ihrem Vermögen aufgebracht werden, wird das Sozialamt im nächsten Schritt auf Ihre Kinder zugehen und prüfen, ob diese zur Kasse gebeten werden können. Voraussetzungen für den Unterhalt sind:
Das Kind musste trotzdem zahlen, weil – so die Begründung des BGH – der Vater sich sich in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes um diesen gekümmert hat. Er hat daher gerade in der Lebensphase, in der regelmäßig eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich ist, seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt.
Die Errichtung des Testaments selbst stellt keine Verfehlung dar, weil der Vater insoweit lediglich von seinem Recht auf Testierfreiheit Gebrauch gemacht hat.
Professionelle Pflege ist teuer – sehr teuer sogar. Die Leistung des Sozialsystems nimmt Sie und sehr wahrscheinlich auch Ihre Angehörigen mit in die Pflicht. Wie sonst soll man die Lücke füllen? Ob Sie sich für ein Pflegetagegeld oder eine Pflegerente entscheiden, spielt zunächst keine Rolle – wichtig ist nur, dass Sie dieses Problem so bald wie möglich angehen. Nehmen Sie das „Volksproblem Pflege“ nicht auf die leichte Schulter!
Weitere Infos erhalten Sie im AOK Pflegenavigator, im Vergleichsrechner, im DKV Angebotsrechner, in den Videos und unter Downloads.
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Welche Absicherung besteht, wernn man plötzlich zum Pflegefall wird? Wie viel Geld bekommen Sie im Pflegefall vom Staat? Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus? Muss man für seine Eltern zahlen, wenn deren Rente nicht reicht? Mehr dazu in diesem Videobeitrag zur Studie Pflegeabsicherung.
Tritt der Pflegefall ein, kann das schnell zur finanziellen Belastung werden. Private Pflegeversicherungen versprechen die Versorgungslücke zu schließen. Doch ist eine Zusatzversicherung sinnvoll? Der WISO-Tipp klärt auf.
Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung kann die Finanzierungslücke zumindest zum Teil schließen. Die gesetzlichen Vorgaben geben allen Bürgern einen Rechtanspruch auf das neue Produkt. Dank unbürokratischer Rahmenbedingungen ist der Zugang zu besonders günstigen Bedingungen möglich. Es bietet allen die Chance, Hilfebedürftigkeit im Pflegefall zu verhindern und einen Rückgriff auf Zahlungspflichten der Angehörigen zu vermeiden.
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