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BDÜ Rechtsschutzversicherung für Freiberufler und Firmen

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Sicherheit – mit der BDÜ Rechtsschutzversicherung für Freiberufler und Firmen!

Boss-Assekuranz Berlin - BDÜ Rechtsschutzversicherung für Freiberufler und Firmen

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, wenn man keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat…

Schnell kann es zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. als Arbeitgeber bei Personalangelegenheiten, bei Streitigkeiten im Wettbewerbs- oder Steuerrecht, Verstößen gegen das Datenschutzgesetz, Klärung von Erbansprüchen oder wenn gegen Sie nach einem Unfall Anzeige wegen Körperverletzung gestellt wird:

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit der BDÜ Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
  • Ehe- oder Lebenspartner im Privatbereich und als Arbeitnehmer sowie im Verkehrs- und Wohnungs-Rechtsschutz und Kinder und Enkelkinder, wenn sie im Haushalt leben, sofern der entsprechende Versicherungsschutz vereinbart wurde

Was ist in der Rechtsschutzversicherung für Freiberufler und Firmen abgesichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Privatrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Versicherungsvertragsrechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

Teilen Sie Ihrem Rechtsanwalt Ihre Versicherungsscheinnummer Rechtsschutzversicherung mit. Der Anwalt holt sich von der Gesellschaft eine Kostenzusage ein und rechnet direkt mit ihr ab.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Wo gilt die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler und Firmen?

Im Regelfall ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
Der Rechtsschutz gilt in ganz Europa und allen Mittelmeerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz.
Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden
Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt u.U. bei Schäden, die sich im Ausland ereignen.

Wie wird der der Beitrag errechnet?

Der Beitrag errechnet sich aus den gewählten Leistungsarten bzw. dem gewählten Rechtsschutzpaket unter Berücksichtigung eines eventuellen Selbstbehalts.

Was ist zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor der ersten Konsultation eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche Leistungen sind u.a. grundsätzlich nicht versicherbar?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Betriebs- bzw. Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Directors & Officers-Versicherung (D & O)
Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen ihre Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer die Firma – versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen.

Eigenschadenversicherung
Ähnlich wie bei der D & O schützt die Eigenschadenversicherung eine Firma vor den Vermögensschäden durch Handlungen und Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Der versicherte Personenkreis ist hier jedoch nicht die Führungsetage, sondern der größere Teil der Mitarbeiter, die eher als Erfüllungsgehilfe tätig sind (inkl. Aushilfen und Praktikanten). Auch hier können größere Schäden verursacht werden: falsch weitergegebene Rabatte an Kunden, vergessenes Komma bei einer Bestellung, einer Zeitarbeitsfirma wird vergessen mitzuteilen, dass keine Arbeiter mehr benötigt werden, etc. Die Eigenschadenversicherung ist eine interessante neue Form des Firmenschutzes.

Rechtsschutzversicherung für Unternehmenslenker („Manager-Rechtsschutz“)
Dieser spezielle Rechtsschutz ist vor allem für Geschäftsführer und Vorstände interessant. Beispielsweise fallen deren Arbeitsverträge nicht unter die Deckung eines Arbeits-Rechtsschutzes. Streitigkeiten könnten über einen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz gedeckt werden. Auch persönliche Haftung eines Firmenlenkers kann über D & O und/oder speziellen Vermögensschaden-Rechtsschutz gedeckt werden. Der dritte Baustein des „Manager-Rechtsschutzes“ deckt die strafrechtliche Verfolgung der versicherten Person. Diese Sonderform der Rechtsschutzversicherung ist jedem Firmenlenker nur wärmstens zu empfehlen.

BDÜ Rechtsschutzversicherung für Freiberufler und Firmen – Wie geht´s weiter?

Weitere Infos erhalten Sie im Onlinerechner und unter Downloads.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
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